|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Achteinhalb Jahre für vorsätzliche TötungVor drei Jahren ist in Kriens LU eine 28-jährige Frau von ihrem ehemaligen Freund erwürgt worden. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Täter der vorsätzlichen Tötung schuldig befunden und zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.alb / Quelle: sda / Mittwoch, 8. Februar 2012 / 15:46 h
Die Frau hatte den Ex-Freund am Ostermontag 2009 in ihre Wohnung eingeladen. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung sowie zu sexuellen Handlungen. Auch trank der Mann beträchtliche Mengen Alkohol. Schliesslich erwürgte der damals 49-jährige Schweizer die Frau. Der Alkoholtest ergab rund 3 Promille.
Der Staatsanwalt plädierte auf vorsätzliche Tötung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung; ausserdem wurde dem Angeklagten der Besitz verbotener Pornografie vorgeworfen. Der Staatsanwalt beantragt eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Strafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
Unter Affekt gehandelt Das Kriminalgericht sprach den Angeklagten der vorsätzlichen Tötung und des Besitzes der Pornografie schuldig. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Bei leicht verminderter Schuldfähigkeit wurde er zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.Der Täter muss achteinhalb Jahre ins Gefängis. (Symbolbild) / Foto: EQ Images
Zudem hat er sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Dazu kommen beträchtliche Kosten. Neben der Gerichtsgebühr von 10'000 Franken hat der Angeklagte den Eltern des Opfers einen Schadenersatz von rund 60'000 Franken, je 30'000 Franken Genugtuung sowie eine Parteienentschädigung von 28'000 Franken zu bezahlen. Das Kriminalgericht attestierte dem Täter, er habe in einer emotional aufgeladenen Ausnahmesituation unter Affekt gehandelt. Dieser Affekt aber sei nicht entschuldbar und das Verschulden recht schwer. Positiv falle ins Gewicht, dass er keine Vorstrafen habe, sich in der Haft gut und kooperativ verhalten habe und die Tat glaubhaft bedauere. Weiterzug offen Dass es zu sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers und gar zur Vergewaltigung gekommen sei, sah das Gericht als nicht erwiesen an. Auch den Vorwurf des Mordes hielt das Gericht für nicht haltbar. Der Staatsanwalt zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden über das Urteil. Das Gericht sei weitgehend seinen Anträgen gefolgt. Der Angeklagte zeigte sich laut seinem Verteidiger erleichtert, dass er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung freigesprochen wurde. Ob das Urteil weiterzogen wird, ist noch offen.![]() UV-Beständigkeit: Ein Schlüssel für langlebige Outdoor-Werbemittel In der dynamischen Welt der Aussenwerbung spielt die Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse eine entscheidende Rolle. Eine der grössten Herausforderungen ist die UV-Strahlung, die Materialien im Freien stark beansprucht. Der Fokus liegt darauf, wie UV-Beständigkeit im Jahr 2026 die Langlebigkeit von Outdoor-Werbemitteln beeinflusst und welche strategischen Ansätze dabei eine Rolle spielen. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|