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Frauen dürfen in Schweizer Zügen und Bussen eine Burka tragenBern - Das Tragen von Burkas in Zügen und Bussen wird in der Schweiz nicht verboten. Der Ständerat hat am Montag eine Motion von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) stillschweigend abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.asu / Quelle: sda / Montag, 5. März 2012 / 19:24 h
Freysinger forderte ein Vermummungsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für den Gang vor Behörden. Auch an öffentlichen Veranstaltungen sollten «Vermummte» nicht teilnehmen dürfen - ob sie ihr Gesicht nun hinter einer Kapuze, einer Maske oder einem Ganzkörperschleier verstecken.
Im Nationalrat hatte das Anliegen eine Mehrheit gefunden. Der Ständerat aber befand, ein Burka-Verbot sei überflüssig. Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE) erinnerte den Rat an eine Standesinitiative des Kantons Aargau mit ähnlichem Inhalt. Schon damals sei der Ständerat zum Schluss gekommen, dass ein Verbot nicht nötig sei.
In der Schweiz trügen höchstens 100 bis 150 Frauen Burkas - vornehmlich Touristinnen, argumentierte Stöckli. Ausserdem wäre ein Verbot auf Bundesebene ein Eingriff in die kantonalen Kompetenzen. Die Kantone könnten selbst entscheiden, ob sie auf ihrem Boden Vermummungsverbote einführen wollten oder nicht.
Reiseverbot für Flüchtlinge Ja sagte der Ständerat zu einem anderen umstrittenen Vorstoss aus dem Nationalrat: Vorläufig Aufgenommene mit F-Ausweis sollen nur noch in Ausnahmefällen Auslandreisen unternehmen dürfen. Der Rat stimmte einer Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) mit 20 zu 17 Stimmen zu.Der Ständerat befand, ein Burka-Verbot sei überflüssig. /
Nun muss der Bundesrat eine entsprechende Regelung ausarbeiten. Flückiger hatte argumentiert, dass in seiner Heimat nicht an Leib und Leben gefährdet sein könne, wer dorthin zurückreise. Dies wurde auch im Ständerat als Argument vorgebracht: «Entweder ist jemand bedroht oder nicht», sagte This Jenny (SVP/GL). Es gelte, Signale gegen Missbrauch zu setzen. Verletzung der Flüchtlingskonvention Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich vergeblich gegen das Anliegen. Eine strikte Umsetzung würde die Flüchtlingskonvention verletzen, warnte sie. Im Vorstoss werde nämlich nicht zwischen vorläufig aufgenommenen Personen mit und ohne Flüchtlingseigenschaft unterschieden. Vorläufig Aufgenommene mit Flüchtlingseigenschaft dürften gemäss der Flüchtlingskonvention reisen - nur nicht in ihr Herkunftsland. Für die vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft ist laut Sommaruga ohnehin eine Änderung geplant. Sie sollen - wie früher - wieder spezifische Reisegründe nachweisen müssen. Eine entsprechende Verordnungsrevision soll bereits im Juni in Kraft treten.
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