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Gericht tritt nicht auf Beschwerde gegen Valser Therme-Verkauf einChur - Der Verkauf der bekannten Therme Vals im Bündner Bergdorf Vals an den Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel wird nicht umgestossen. Das Verwaltungsgericht Graubünden trat auf eine Beschwerde wegen einer verpassten Frist gar nicht erst ein.knob / Quelle: sda / Donnerstag, 22. November 2012 / 16:51 h
Die Beschwerde einer «Gruppe besorgter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger» richtete sich gegen den Beschluss der Valser Gemeindeversammlung vom 9. März dieses Jahres. Die Versammlung hatte entschieden, die Aktien der Hotel und Thermalbad Vals AG dem Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel zu verkaufen.
Das Nachsehen hatte Architekt Peter Zumthor, der Schöpfer der Therme. Er zog mit 219 zu 287 Stimmen den Kürzeren gegen Stoffel. Zumthor verbot danach Valser Unternehmen die Verwendung seines Namens und die Veröffentlichung von Fotos aus dem Innern des Thermalbades.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht öffentlich zugänglich, wurde aber den Parteien zugestellt.
Der Verkauf der Therme Vals an den Immobilienunternehmer Remo Stoffel wird nicht umgestossen. (Archivbild) /
Die Gemeinde Vals als Partei ging am Donnerstag mit der Meldung an die Öffentlichkeit, wonach das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Weiterzug ans Bundesgericht angekündigt Gemäss Feststellung des Gerichts hätten die Beschwerdeführer die gesetzlich vorgeschriebene zehntägige Beschwerdefrist nicht eingehalten, schreibt die Gemeinde. Zudem hätten es die Beschwerdeführer verpasst, die behaupteten Fehler bereits vor oder spätestens an der Gemeindeversammlung vom März geltend zu machen. Bei einigen übrigen Beschwerdepunkten spricht das Gericht den Beschwerdeführern die Legitimation ab, wie die Gemeinde weiter schreibt. Die «Gruppe besorgter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger» hatte gerügt, der Beschluss der Gemeindeversammlung verletze Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht. Die Gruppe teilte mit, sie sei entschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu ziehen. Dafür hat sie vom Verwaltungsgericht eine Frist von 30 Tagen eingeräumt bekommen.
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