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Entschädigung, Wiedergutmachung und moralischer Bankrott

Es heisst, dass mit der Bitte um Entschuldigung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei den einstigen Verdingkindern ein wichtiger erster Schritt gemacht worden sei. Dass aus diesem Eingeständnis von Schuld auch ein Anspruch vieler auf Schadenersatz folgt, wird einiges an Diskussionen verursachen und es ist auch schon los gegangen.

et / Quelle: news.ch / Dienstag, 16. April 2013 / 07:00 h

So kam zum Beispiel vom SVP-Politiker Toni Bortoluzzi die Aussage, dass Geldentschädigungen kaum das richtige Mittel seien, um solches Leid wieder gut zu machen. Dies mag wahr sein, aber Bortoluzzis SVP ist in den letzten Jahrzehnten zu jener Schweizer Partei geworden, die fast alle Aspekte der Politik und Gesellschaft unter einem monetären Blickwinkel betrachtet und bewertet haben will. Dass es nun ausgerechnet bei den einstigen Verdingkindern, die vielfach auf Bauernbetrieben übelst ausgenutzt worden sind und dort geldwerte Arbeit leisten mussten, Geld als Mittel der Entschädigung nicht tauglich sei, ist doch etwas verblüffend, auch wenn die Aussage im Kern natürlich stimmt: Wieder gut lässt sich mit Geld nichts machen. Ein Leben, das verpfuscht und verdorben worden ist, verlorene Jahrzehnte und die nicht enden wollende Bitterkeit lassen sich nicht durch eine Banküberweisung tilgen.

Doch haben wir andere Mittel zur Verfügung? Unsere gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Fundamente sind zum grössten Teil auf einer monetären Basis aufgestellt, wenn es um das Abgelten von Schulden und Vergehen geht. Die Abstraktion von Leid und Schmerz in Franken und Rappen ist Gang und Gäbe. Und so absurd wie auf den ersten Blick ist dies gar nicht.

Denn wer die Entschädigung zahlt, zahlt zugleich mit Arbeitszeit und eigener Lebenszeit, mit weniger eigenem Wohlstand und Luxus. Deshalb funktioniert Schadenersatz ja auf einer Ebene von Person zu Person einigermassen gut.



Bundesrätin Sommarugas Entschuldigung nur der erste Schritt (Archivbild). /

Bei den einstigen Verdingkindern gibt es da aber ein Problem: Zahlt nur der Staat den ganzen Schadenersatz, dann zahlen nicht all jene für die Leiden, welche von Ihnen profitiert und diese verursacht haben, sondern einfach alle. Ob dies für die Opfer in Ordnung wäre, ist die eine Frage - für viele Schweizer Bürger hingegen wäre diese Lösung ziemlich unbefriedigend.

So muss die Frage gestellt werden: Wer profitierte damals vom Unglück dieser Kinder? Der Bauernstand war zweifellos einer der Profiteure. Ebenso Klöster und Kirchen, die grosse Landwirtschaftsflächen durch die Hände von Verdingkindern bewirtschaften liess. Ebenso profitierten die Gemeinden, die sich auf diese Weise der Unterhaltspflicht gegenüber diesen Kindern so billig wie möglich entledigen konnten.

Ein UBS-Ökonom hat im Auftrag des Netzwerks der Verdingkinder ausgerechnet, dass diese im 19. und 20. Jahrhundert unbezahlte Arbeit im Wert zwischen 20 und 65 Milliarden Franken geleistet hätten, die Schweiz also massiv von dieser «Versklavung light» profitiert hat.

Völlig ausgeblendet wird in dieser Aufzählung die vielfache Misshandlung der Verdingkinder durch ihre «Pflegeeltern», die durch das absichtliches Wegschauen der Behördenvertreter, Lehrer und Pfarrer, die eigentlich auf das Wohl der Kinder hätten achten müssen, erst möglich wurde. So erlaubten behördliche Pflichtverfehlungen erst die krassesten körperlichen und sexuellen Übergriffe.

Die Schuld gegenüber den noch lebenden und den viel zahlreicheren unterdessen gestorbenen (wobei überdurchschnittliche viel durch die eigene Hand umkamen) Verdingkindern ist also immens und vielgestaltig. Die Gemeinden, der Bauernverband, die Kirchen und die Kantone sind heute die Vertreter der damaligen Täter und Pflichtverletzer.

Die Hoffnung vieler der damaligen Täter und deren Erben (viele Höfe sind noch im Besitz der damaligen Familien), dass sich diese Sache ganz von alleine, sozusagen biologische mit dem Ableben der Opfer erledigen werde, hat sich zerschlagen.

Es hängt nun davon ab, ob die Verbände, Kirchen, Gemeinden und Behörden sich nicht nur zu einem Schuldeingeständnis, sondern auch zu einem schnellen, würdigen Angebot der Wiedergutmachung durchringen können, um jenen einstigen Verdingkindern, die heute noch leben zu zeigen, dass das ihnen angetane Unrecht anerkannt und auch mit mindestens jenem materiellen Wert versehen wird, den sie für die beteiligten Peiniger und deren Komplizen geschaffen haben.

Wenn uns das in der Schweiz nicht gelingt, wird der moralische Bankrott, der dank des langen Totschweigens dieses Themas von offizieller Seite her schon sehr weit fortgeschritten ist, zur unabwendbaren Tatsache.

 


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