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Gesundheit kostet 680 Franken pro Person und MonatBern - Nach einer Verschnaufpause im Jahr 2010 sind die Gesundheitskosten 2011 wieder etwas stärker angestiegen - um 3,4 Prozent auf 64,6 Milliarden Franken. Das sind 680 Franken pro Person und Monat. 2010 hatte die Zunahme lediglich 2,5 Prozent betragen.hä / Quelle: sda / Dienstag, 23. April 2013 / 11:46 h
Von 2006 bis 2011 lag die mittlere jährliche Wachstumsrate bei 4,1 Prozent, wie aus den provisorischen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt erhöhte sich 2011 leicht von 10,9 auf 11 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Ausgaben bei nahezu allen Leistungen. Am stärksten ins Gewicht fielen der Kostenantieg bei der ambulanten Behandlung in Spitälern (+10,9%), bei der Spitex (+9,4%), bei der Behandlung durch Ärzte (+4,2%) und bei der Langzeitpflege in Heimen (+5,7%).
Die Kosten für die stationäre Akutbehandlung in Spitälern, die allein mehr als ein Viertel der gesamten Gesundheitsausgaben verschlingen, wuchsen um 1,5%. Insgesamt verursachten diese fünf Kategorien mit einem Leistungsvolumen von 41,8 Milliarden Franken 64,7 Prozent der Gesundheitsausgaben und 82,8 Prozent des Ausgabenwachstums.
Löwenanteil von Sozialversicherungen Der Grossteil der Gesundheitskosten, knapp 42 Prozent, wurde auch 2011 durch die Sozialversicherungen gedeckt.Nach einer Verschnaufpause im Jahr 2010 sind die Gesundheitskosten 2011 wieder etwas stärker angestiegen. (Symbolbild) /
Die privaten Haushalte steuerten einen Viertel, der Staat knapp einen Fünftel bei. Der Rest wurde von anderen Sozialwerken wie AHV und IV und von Privatversicherungen bezahlt. Von den Aufwendungen von insgesamt 680 Franken, die 2011 auf jeden Einwohner und jede Einwohnerin entfielen (2010: 661 Franken), wurden 238 Franken mit Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt. Der Staat trug 129 Franken als Direktfinanzierer von Leistungen bei. 175 Franken mussten von den Haushalten aus eigener Tasche berappt werden, zusätzlich zu den Versicherungsprämien. Dies vor allem für Pflegeheime, Zahnarztkosten sowie die KVG-Kostenbeteiligung. Der Rest kam von Zusatz- und anderen Versicherungen sowie von anderen Trägern der sozialen Sicherheit.
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