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Gesundheitskosten stiegen 2012 um 5,3 ProzentNeuenburg - Die Gesundheitskosten sind 2012 im Vorjahresvergleich um 5,3 Prozent auf 68,0 Milliarden Franken gestiegen. Sie machten damit 11,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus, gegenüber 11,0 Prozent im Vorjahr. Das ist ein neuer Höchststand.ig / Quelle: sda / Dienstag, 13. Mai 2014 / 11:31 h
Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilt, lag der Anstieg der Gesundheitsausgaben über dem durchschnittlichen Wachstum von 4,3 Prozent im Mittel der vergangenen fünf Jahre. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr wird insbesondere auf die Spitalausgaben zurückgeführt, die um 9,8 Prozent zunahmen.
Von den Mehrausgaben in der Höhe von 3,4 Milliarden Franken in diesem Bereich entfielen 2,3 Milliarden Franken auf die Ausgabensteigerung in Krankenhäusern.
Die Zunahme wird insbesondere auf die Spitalausgaben zurückgeführt.(Symbolbild) /
Der Systemwechsel in der Finanzierung mit der Umstellung auf diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) habe im Jahr der Einführung die Dateninterpretation der Spitalkostenentwicklung erschwert, schreibt das BFS weiter. Wie in den vergangenen Jahren seien vier Fünftel der 68 Milliarden Franken Gesundheitsausgaben durch die Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (35,8 Prozent), die privaten Haushalte (25,2 Prozent) und den Staat (20,2 Prozent) getragen worden. 709 Franken pro Monat und Einwohner In der Schweiz wurden im Gesundheitswesen monatlich 709 Franken pro Einwohner ausgegeben. 254 Franken pro Person konnten laut BFS mit Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden, 44 Franken durch Versicherungen wie die AHV, die IV und die Unfallversicherungen, 32 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen sowie 51 Franken mit Zusatzversicherungen. 143 Franken habe der Staat beigetragen und sieben Franken seien von privatrechtlichen Stiftungen finanziert worden. So hätten Haushalte, zusätzlich zu den Versicherungsprämien, einen Restbetrag von 178 Franken bezahlen müssen. Dabei habe es sich vor allem um Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztleistungen sowie Kostenbeteiligungen (ambulant und stationär) an der Krankenversicherung gehandelt.
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