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Ausnahmen bei geräteunabhängiger Abgabe?

Bern - Die Vorschläge des Bundesrates für geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühren bleiben umstritten. Die zuständige Nationalratskommission möchte, dass sich Haushalte abmelden können - unter welchen Voraussetzungen, ist noch offen.

bg / Quelle: sda / Dienstag, 20. August 2013 / 23:59 h

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) habe sich in einem Grundsatzentscheid für ein «Opting out» ausgesprochen, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Damit könnten Haushalte ohne Empfangsgerät weiterhin von der Gebühr befreit werden. Der Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen. Die Kommission möchte damit verhindern, dass Haushalte die Gebühr zahlen müssen, die keine Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Für Unternehmen soll eine Abmeldung nicht möglich sein. Die Minderheit der Kommission möchte auch Haushalten keine Abmeldung ermöglichen.

TV am Computer

Grund für den geplanten Systemwechsel hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr ist, dass Radio- und TV-Sender über Internet zu empfangen sind - auf Computern, Smartphones oder Tablets. Auch wer keinen TV-Apparat besitzt, kann also fernsehen und Radio hören. Deshalb sollen alle bezahlen. Könnten sich Haushalte abmelden, würden die Nachteile des heutigen Systems in das neue getragen, argumentieren die Gegner des «Opting out». Dies hätte einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge. Die Kommission hat nun bei der Bundesverwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben und will im Oktober über die Opting-out-Regelung und das Abgabesystem insgesamt befinden.

Nicht über die Mehrwertsteuer

Entschieden hat die KVF bereits, was sie nicht will. So sprach sie sich gegen eine Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen über die Mehrwertsteuer aus.



Die Radio- und TV-Gebühren geben weiter zu reden. /

Auch eine Abgabe, die zusammen mit der direkten Bundessteuer erhoben würde, lehnt die Kommission ab. Weiter möchte sie, dass die privaten Veranstalter weiterhin mindestens 4 Prozent aus dem Gebührentopf erhalten. Mit 19 zu 4 Stimmen beantragt sie, dass der Abgabenanteil der Privaten bei 4 bis 5 Prozent statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei 3 bis 5 Prozent festgelegt wird. Die Bandbreite soll gewährleisten, dass dass einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden können. Was die bis heute angehäuften Überschüsse aus dem Gebührensplitting betrifft, unterstützt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen nur knapp den Antrag des Bundesrates, diese den Gebührenzahlenden zurückzuerstatten. Die Gegner möchten die Überschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie für die Förderung neuer Technologien verwenden.

Gebühren sollen sinken

National- und Ständerat haben schon im Zusammenhang mit Vorstössen aus dem Parlament über geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühren diskutiert. Beide Räte sprachen sich dabei für geräteunabhängige Gebühren aus. Heute beträgt die Empfangsgebühr für Haushalte rund 462 Franken pro Jahr. Künftig würde sich der jährliche Betrag laut Bundesrat auf rund 400 Franken verringern. Familienunternehmen und Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sollen von der Abgabe befreit werden. Gleiches gilt für Personen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten. In der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates umstritten. Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse etwa forderte, es brauche weiterhin die Möglichkeit, sich «bei bewusstem Nicht-Konsum» des medialen Service public von der Abgabe befreien zu lassen. Der Nationalrat befasst sich voraussichtlich in der Wintersession mit der Vorlage.

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