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UVEK rügt BAZL wegen mangelnder Kontrolle der Air ZermattBern - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schaut der Air Zermatt zu wenig genau auf die Finger. Das BAZL hat deswegen eine Rüge von seiner übergeordneten Behörde, dem Departement von Bundesrätin Doris Leuthard, kassiert.fest / Quelle: sda / Samstag, 9. November 2013 / 12:08 h
Ausgelöst wurde die Rüge durch den seit Jahren schwelenden Streit um das Heliskiing in den Alpen. Dieser mündete zuletzt in eine Aufsichtsbeschwerde der Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness gegen das BAZL, eingereicht im März dieses Jahres.
Mountain Wilderness wirft dem BAZL darin vor, seine Pflicht als Aufsichtsbehörde über die wegen Heliskiing kritisierte Air Zermatt ungenügend wahrgenommen zu haben. Dieser Vorwurf wurde nun vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) teilweise bestätigt: Das BAZL sei im Fall Air Zermatt "seiner Pflicht zur Sachverhaltsabklärung nicht in genügender Weise nachgekommen", schreibt es Ende Oktober an Mountain Wilderness. Das BAZL habe sich der Sichtweise der Helikopterfirma angeschlossen "ohne die Klärung aller entscheiderheblichen Tatsachen". Das UVEK-Schreiben, das am Samstag in den Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund" öffentlich gemacht wurde, liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor. Arbeitsflug oder Touristen-Flug? Entzündet hatte sich der Zwist im April 2011, als die Air Zermatt auf den offiziellen Gebirgslandeplatz Aeschhorn ob Zermatt geflogen war. An Bord hatten sich Heliski-Touristen, Bergführer sowie eine Journalistin und ein Fotograf der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) befunden. Die Gruppe war in der Folge bis zum Berghotel Trift hinabgefahren. Dort wurde sie vom Helikopter für einen zweiten Gipfelflug aufgenommen. Mountain Wilderness hält diese Landung für nicht rechtens, weil die Trift kein offizieller Gebirgslandeplatz ist. Es sei illegal, die Heliski-Touristen beim Trift wieder aufzunehmen. Die Air Zermatt bezeichnet den Flug als Arbeitsflug, da dieser im Auftrag der NZZ erfolgt sei, die eine Reportage über Heliskiing machen wollte. Deswegen sei die Landung erlaubt gewesen. Das BAZL hat eine Rüge von seiner übergeordneten Behörde, dem Departement von Bundesrätin Doris Leuthard, kassiert.(Archivbild) /
Das BAZL schloss sich dieser Auffassung an. Dem widersprechen die Alpenschützer: Abgesehen, dass der Flug als touristisch zu werten sei, seien angesichts der Grösse der Gruppe mehrere Flüge nötig gewesen. Von einem Arbeitsflug könne deswegen keine Rede sein. Kein Entscheid in der Sache Ob Arbeits- oder Touristenflug, dazu äussert sich das UVEK in seinem Brief nicht. Aber das BAZL wird kritisiert: Zwar habe das BAZL nach einer Anzeige von Mountain Wilderness gegen die Air Zermatt im Jahr 2011 "verschiedene Abklärungen eingeleitet" und die Air Zermatt aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Doch die Antworten aus Zermatt waren mager, und das BAZL gab sich damit offenbar zufrieden. "Insbesondere ist nicht geklärt, wann die Landungen auf dem fraglichen Gebirgslandeplatz in der Trift stattfanden, wie oft dort gelandet wurde (zwei oder vier Landungen), wie viele Passagiere an Bord waren und wer den Flug bezahlt hat", schreibt das UVEK. Mit diesen "ungenügenden Auskünften" hätte sich deshalb das BAZL "nicht begnügen dürfen" und schon gar nicht aufgrund dieser mageren Informationslage zugunsten der Air Zermatt entscheiden dürfen, urteilte das UVEK. Fall wird nicht neu aufgerollt Das BAZL muss nun entscheiden, ob es den Fall neu aufrollt. "Wir prüfen die neue Ausgangslage. Unsere Juristen sind bereits daran", sagte BAZL-Sprecherin Martine Reymond am Samstag auf Anfrage. Allerdings "gehen wir nicht davon aus, dass wir diesen Fall noch einmal öffnen." Das BAZL prüfe aber, "was der Entscheid für künftige Fälle bedeutet". Nichts ändern werde sich an der Einschätzung, dass es sich um einen Arbeitsflug gehandelt habe, da dieser im Auftrag der NZZ erfolgt sei. Es sei deswegen weder ein Ausbildungsflug noch ein Flug zu touristischen Zwecken gewesen. "Folglich war es ein Arbeitsflug", sagte Reymond. Ähnlicher Fall im Jahr 2004 Der umstrittene Flug erinnert an einen ähnlichen Fall vor rund zehn Jahren. Das BAZL hatte 2004 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Air Zermatt sowie eine interne Untersuchung eröffnet. Dabei ging es um illegale Helikopterlandungen beim Berghotel Trift. Schliesslich wurde die Air Zermatt wegen Verstössen gegen luftrechtliche Erlasse zu einer Busse von 20'000 Franken verurteilt. Dem BAZL wiederum wurde damals der Vorwurf gemacht, seine Vertreter hätten seit Jahren von den illegalen Landungen gewusst, ohne dagegen einzuschreiten.
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