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Mit 46 Messerstichen eigenen Vater getötet

Ein heute 19-jähriger Schweizer hat mit 46 Messerstichen seinen Vater Anfang 2012 in Hägendorf SO getötet. Der geständige Sohn musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen für die Bluttat verantworten. Hintergründe der Tat sind familiäre Konflikte und Probleme mit dem Erwachsenwerden.

fajd / Quelle: sda / Mittwoch, 20. November 2013 / 18:25 h

Der junge Mann erstach am späten Abend des 15. Januar 2012 seinen 43-jährigen Vater in dessen Schlafzimmer mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser brutal. Der Täter war mit dem Messer ins Schlafzimmer des Vaters gegangen und eine halbe Stunde vor dem Bett gestanden. Der Vater schlief an diesem Sonntagabend bereits. Als er erwachte, stach der Sohn insgesamt 46 Mal mit dem Küchenmesser zu - vorwiegend in den Brustbereich. Nach den Stichattacken stand der Sohn neben dem Vater, der ihn gemäss Anklageschrift fragte: «Was habe ich gemacht?». Der Vater verstarb.

Der Sohn ging ins Badezimmer, danach in die Küche, wo er die Tatwaffe im Spültrog deponierte. Später kontaktierte er seinen Freund und besuchte diesen. Am nächsten Tag ging er nochmals in die Wohnung und ins blutverschmierte Schlafzimmer zurück.

Danach flüchtete er und wurde nur zwei Tage nach der Tat verhaftet. Einen Tag zuvor war der Vater bei der Solothurner Kantonspolizei als vermisst gemeldet worden.

Sohn gesteht Tat erneut

Die Präsidentin des Amtsgerichtes Olten-Gösgen befragte den jungen Mann am Mittwoch ausführlich. Der gross gewachsene Angeklagte mit dunkelblonden Haaren gab sich gefasst. Er trug einen hellgrünen Kapuzenpulli, Jeans und rotschwarze Markenturnschuhe. Auf der Strasse würde er nicht auffallen.

Der 19-Jährige, der sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug befindet, gestand die Bluttat erneut. An deren Ablauf konnte oder wollte er sich nicht mehr so genau erinnern. «Es ist wie weggeblasen», sagte er. Auch konnte er die Tat nicht erklären. «Ich habe keine Antwort.»

Er habe sich eigentlich selbst das Leben nehmen wollen. Er habe in den Monaten zuvor viele Joints geraucht. Am Abend der Tat habe er eine ganze Flasche Wein getrunken.



Der Sohn, der 10 Tage vor der Bluttat erwachsen und damit strafmündig geworden war, soll wegen Mordes verurteilt werden. (Symbolbild) /

«Ich wollte eine Scheibe haben.»

Vom Stiefvater verprügelt

Der in Burgdorf BE aufgewachsene Schweizer tat sich offensichtlich schwer mit dem Erwachsenwerden. Seine Eltern hatten sich geschieden, als er noch ein Kleinkind gewesen war. Der Sohn und dessen um zwei Jahre ältere Schwester wurden vom späteren Stiefvater wiederholt verprügelt.

Die Kinder durften nicht darüber reden - und die Mutter, die Alkoholprobleme hatte, wollte von den Übergriffen nichts bemerkt haben. Die Tochter zog daher im Alter von 16 Jahren aus.

«Es war sehr schlimm, ich blieb alleine», erzählte er. Berufslehren brach er ab. Er kiffte zu viel und wurde immer nachlässiger. Er lief von zu Hause weg. Die Polizei griff ihn nach fünf Wochen auf.

SMS nach der Tat

Der leibliche Vater, zu dem er immer in gutem Kontakt geblieben war, nahm ihn auf und organisierte ihm an seinem Arbeitsort in Winterthur ZH ein Praktikum. «Am Anfang haben wir uns sehr gut verstanden», sagte der Sohn vor Gericht. Doch er schmiss den Job. Es gab Streit. Er schlief bis am Mittag und hing herum.

Weil die Probleme immer grösser wurden, stellte der Vater seinen Sohn vor das Ultimatum, bis im Mai 2012 wieder einen Job zu finden und das Leben auf die Reihe zu bekommen. Sonst hätte der Sohn ausziehen müssen. Das bestätigte die Tochter bei der Befragung vor Gericht.

«Ich vermisse meinen Vater sehr», gab der Sohn zu Protokoll: «Ich mache mir schon sehr viele Gedanken.» Sein Traum war es gewesen, Rapper zu werden. Noch in der Nacht nach der Tat hatte er SMS an den Freund geschrieben: «gott vergibmer miner sünde», hiess es da - und: «Irgendwo nöi beginne mi wäg.»

20 Jahre wegen Mordes gefordert

Der Sohn, der 10 Tage vor der Bluttat erwachsen und damit strafmündig geworden war, soll wegen Mordes verurteilt werden. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, die zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben werden soll. Der Pflichtverteidiger plädierte auf vorsätzliche Tötung und verlangte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren.

Der Angeklagte musste sich vor Gericht noch wegen weiterer Straftaten verantworten. Er ist zusätzlich wegen Diebstahls und versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage angeklagt. Er hatte das Portemonnaie des getöteten Vaters entwendet und ohne Erfolg versucht, Geld mit der Bankkarte abzuheben.

Das Amtsgericht eröffnet das Urteil am 29. November.


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