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Ecclestone im Zivilverfahren SiegerBernie Ecclestone erringt in einem Zivilverfahren um millionenschwere Entschädigungszahlungen einen Sieg. Er entscheidet vor dem High Court den Disput mit der Constantin Medien AG zunächst für sich.ww / Quelle: Si / Donnerstag, 20. Februar 2014 / 15:03 h
Constantin, Rechtsnachfolger des früheren Formel-1-Rechteinhabers EM.TV, hatte geltend gemacht, dass Ecclestone den früheren Manager der bayrischen Bank «BayernLB», Gerhard Gribkowsky, mit Millionensummen bestochen hat. Dadurch seien die Rechte zu billig an den Finanzinvestor CVC verkauft worden und Constantin sei ein hoher Gewinn entgangen. Dafür wollte das deutsche Medienunternehmen, das seine Ansprüche weiter verfolgen und Berufung einlegen wird, eine Entschädigung von 124 Millionen Euro.
Ein weiterer Prozess in diesem Fall steht für den 83-jährigen Formel-1-Chef ab Ende April vor dem Landgericht in München an. Bernie Ecclestone. (Archivbild) /
Für diesen strafrechtlichen Prozess könnte sich das nun beendete Verfahren in London als Pyrrhussieg herausstellen. Der Richter am High Court erklärte in seiner Urteilsbegründung, es habe sich sehr wohl um Bestechung und um eine «korrupte Vereinbarung» zwischen Ecclestone und Gribkowsky gehandelt. Ecclestone bezeichnete er als «nicht verlässlich oder vertrauenswürdig». Die Entschädigungszahlungen könne Constantin dennoch nicht einklagen, weil das Unternehmen nicht nachweisen könne, dass durch die Bestechung tatsächlich ein Schaden entstanden sei.
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