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Sozialtherapeut wegen Missbrauch von Behinderten vor GerichtBern - Am Missbrauchsprozess vor dem Berner Regionalgericht ist am Montagmorgen der Angeklagte befragt worden. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, was er den Opfern angetan habe, sagte der heute 57-jährige Sozialtherapeut.ww / Quelle: sda / Montag, 17. März 2014 / 09:10 h
Auf die Frage der Staatsanwältin, was die 60 Seiten umfassende Anklageschrift bei ihm ausgelöst habe, sagte der Mann, dass er zunächst "nicht glauben konnte", was dort beschrieben sei. Er sei damals davon ausgegangen, dass die sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen passiert seien. Er gab an, in einige der Opfer verliebt gewesen zu sein.
Im Nachhinein könne er seine Taten "auch nicht erklären". Die Verhaftung 2010 bezeichnete der Angeklagte als eine Art "Erleichterung". Er sei damals unter grossem Druck gestanden. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er seinen Beruf, der ihm alles bedeutet habe, nie mehr ausüben könne, wenn seine pädophilen Neigungen bekannt würden. Er habe aber all die Jahre nie daran gedacht, sich jemanden anzuvertrauen. Der Mann wirkte vor Gericht gefasst und zeigte sich kooperativ, seine Aussagen waren aber oft bruchstückhaft und undeutlich. Wegen Verjährung nur noch 33 Fälle Der Mann hat den Missbrauch von über 100 Behinderten in mehreren Heimen gestanden. Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um schwerstbehinderte Jugendliche und Kinder. (Symbolbild) /
Wegen Verjährung geht es vor Gericht noch um 33 Fälle. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland lautet auf Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Abhängigen und Anstaltspfleglingen, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs. Der Mann hatte die Übergriffe teilweise gefilmt. Den Antrag für das Strafmass stellt die Anklage am Dienstag oder Mittwoch. Der Sozialtherapeut befindet sich seit September 2011 im vorzeitigen Strafvollzug. Zuvor sass er 18 Monate in Untersuchungshaft. Zeugen befragt das Gericht nicht. Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um schwerstbehinderte Jugendliche und Kinder. Ihre Anwälte vertreten sie als Privatkläger. Für die Zivilklagen auf Schadenersatz und Genugtuung kommt es möglicherweise noch am Montag zu einem aussergerichtlichen Vergleich. Das Urteil des Berner Regionalgerichts wird für Freitag erwartet
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