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US-Gericht setzt Hinrichtung mit Giftspritze aus

New Orleans - Zwei Stunden vor einer geplanten Hinrichtung im US-Bundesstaat Texas hat die Justiz ein Veto eingelegt. Das im Nachbarstaat Louisiana ansässige Bundesberufungsgericht von New Orleans gab am Dienstag einem Einspruch des verurteilten Mörders Robert James Campbell statt.

ww / Quelle: sda / Mittwoch, 14. Mai 2014 / 07:23 h

Die Verteidigung erhält dadurch mehr Zeit zu beweisen, dass Campbell geistig behindert ist. In diesem Fall wäre die Todesstrafe verfassungswidrig. Campbell sollte eigentlich am Dienstag mit der Giftspritze hingerichtet werden. Es wäre die erste Vollstreckung der Todesstrafe seit der schweren Panne bei einer Exekution in Oklahoma gewesen. In dem Bundesstaat war die Hinrichtung eines Todeskandidaten Ende April nach wenigen Minuten abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab.



Gegen Robert James Campbell's Hinrichtung wurde ein Veto der Verteidigung eingelegt. (Symbolbild) /

Der Mann wand sich anschliessend im Todeskampf vor Schmerzen. Erst 43 Minuten nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt.

Anhaltende Debatte über Todesstrafe

Der Vorfall hatte in den USA die Debatte über die Todesstrafe neu entfacht. Die US-Strafvollzugsbehörden haben seit längerem Nachschubprobleme bei den Mitteln für die Giftspritzen, da sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Mehrere US-Bundesstaaten haben daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von nicht bundesweit zertifizierten Herstellern ausprobiert. Oklahoma ordnete nach der Tortur die Aussetzung aller Exekutionen für ein halbes Jahr an.

Im Fall von Campbell sind der Grund für den Aufschub aber nicht drohende Schmerzen, sondern die mögliche geistige Behinderung des Todeskandidaten. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Juni 2002 die Hinrichtung von geistig Behinderten verboten. Die Bundesstaaten können aber selber festlegen, wo die Grenze der intellektuellen Leistungsfähigkeit liegt.


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