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Toleranz hat Grenzen!

Die Frage der Woche lautet: Beispiel Schwimmunterricht - Wie lässt sich das Zusammentreffen der Kulturen in der Schule regeln? Heute die Antwort von Simon Oberbeck. Er ist Präsident der Jungen CVP Schweiz und Gemeinderat in seiner Wohngemeinde Birsfelden (BL).

von Simon Oberbeck / Quelle: news.ch / Dienstag, 3. August 2010 / 12:12 h

Gemäss einem Leiturteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2008 müssen auch muslimische Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. In die Praxis umgesetzt wurde das Urteil allerdings kaum. Bis jetzt; denn ausgerechnet der Kanton Basel-Stadt hat nun zum ersten Mal renitente Eltern gebüsst. Dieser Schritt ist zu begrüssen. Erstens aus rechtsstaatlicher Sicht. Denn bestehende Gesetze, in dem Fall das revidierte kantonale Schulgesetz, müssen angewendet werden. Und zweitens aus integrationspolitischer Sicht: Auch religiöse Minderheiten müssen sich dem Schweizerischen Wertekonsens ein Stück weit anpassen. Nur so kann Integration gelingen. Was hat nun der schulische Schwimmunterricht damit zu tun? Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung ist das Recht auf eine schulische Grundausbildung ein Grundrecht, aber auch eine Pflicht. Wesentlicher Bestandteil der schulischen Grundausbildung ist der Schwimmunterricht.



«In Basel-Stadt wird nämlich nach Geschlechtern getrennter Schwimmunterricht angeboten». /



Geschlechtern getrennter Schwimmunterricht. (Symbolbild) /

Würde man weiterhin tolerieren, dass gewissen Teilen des Unterrichts aus weltanschaulichen oder anderen Gründen ferngeblieben wird, würde das die Grundrechte in ihrer Autorität schwächen. Dies ist auch nicht im Interesse der nun von den Bussen betroffenen muslimischen Familien. Schliesslich wollen diese zu Recht, dass ihnen umfassend beispielsweise Religionsfreiheit gewährt wird. Und eben nicht nur dort, wo es der Mehrheitsgesellschaft gerade passt. Nun wird von dieser Seite jedoch geltend gemacht, dass der «Schwimmzwang» gegen eben diese Religionsfreiheit verstosse. Die Basler Lösung zeigt allerdings exemplarisch, wie das Recht auf Grundschulunterricht und die Religionsfreiheit in Einklang gebracht werden können. In Basel-Stadt wird nämlich nach Geschlechtern getrennter Schwimmunterricht angeboten, womit das religiös motivierte Argument gegen eine Teilnahme am Schwimmunterricht entfällt. Umso störender ist es, wenn nun gewisse muslimische Eltern von diesem Angebot nicht Gebrauch machen wollen und sich dem Schwimmunterricht nach wie vor verweigern. Dies zeugt von einem mangelnden Willen der Integration. Denn die Mehrheitsgesellschaft kommt der muslimischen Minderheit durch den nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht sehr weit entgegen. Wer solche weit ausgestreckten Hände nicht annimmt, muss sich dann auch nicht wundern, wenn die Aversionen gegen ihn wachsen. Bussen sind hier denn auch nur verständlich.

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