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Bundesrätliches Ja für FallpauschalenBern - Nachdem Krankenkassen und Spitäler die letzten Streitpunkte ausgeräumt haben, gibt der Bundesrat der neuen Tarifstruktur für stationäre Behandlungen grünes Licht. Diese sieht vor, dass den Spitälern für ihre Leistungen künftig Fallpauschalen vergütet werden.dyn / Quelle: sda / Mittwoch, 6. Juli 2011 / 13:07 h
Das System soll im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung Anfang 2012 eingeführt werden. Erst am Dienstagabend haben sich die Tarifpartner in wichtigen Fragen wie der Rechnungsstellung, der Datenübermittlung oder der vorübergehenden Regelung für die Beteiligung an den Spitalinvestitionen geeinigt. Dies ermöglichte dem Bundesrat am Mittwoch, die Einführungsversion der SwissDRG genannten Tarifstruktur insgesamt zu genehmigen.
Deren Fallpauschalen-Katalog umfasst gut tausend Fallgruppen, die je einer Diagnose entsprechen. Jede Fallgruppe hat ein so genanntes Fallgewicht - je teurer die Behandlung, umso höher das Fallgewicht. Multipliziert mit dem Basisfallpreis ergibt sich der Preis, den ein Spital für die Behandlung des Patienten erhält.
Mit dem neuen System sollen die ärztlichen Kosten zukünftig auch besser vergleichbar sein. /
![]() Hinzu kommen gewisse Zu- oder Abschläge. Gemütskrankheiten noch nicht inbegriffen Der Basisfallpreis wird von jedem Spital einzeln mit den Krankenkassen ausgehandelt und dient zugleich als Messgrösse für die Vergleichbarkeit. Die Tarifstruktur enthält die Bestimmungen für die Vergütung aller stationären Aufenthalte in somatischen Akutspitälern und Geburtshäusern. In dem System noch nicht enthalten sind die Tarifstrukturen für psychiatrische Behandlungen und die Rehabilitation. Diese wird derzeit erarbeitet und wahrscheinlich 2015 eingeführt. Bis dahin werden für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten vergütet.
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