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Wallis fordert weitere Lockerungen beim Zweitwohnungsgesetz

Sitten - Die Zweitwohnungsinitiative soll weniger streng umgesetzt werden, als vom Bundesrat vorgesehen. Dies fordern die Walliser Gemeinden und die Wirtschaft. Vor allem die Sanierung und der Ausbau von bestehenden Wohnungen soll möglich bleiben.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 15. April 2014 / 17:18 h

Der Bundesrat war mit seiner Botschaft zum Gesetzesentwurf den Berggebieten und der Tourismusbranche stark entgegen gekommen. Der Vorschlag ging im Februar an die eidgenössischen Räte. Im Mai beginnt die vorberatende Kommission des Ständerats mit der Behandlung. Trotz vieler Ausnahmen und Lockerungen befanden die Bergkantone die Botschaft aber nach wie vor als zu streng, namentlich wegen des Ausbauverbots für bewilligte oder bestehende - so genannte altrechtliche - Zweitwohnungen. In die gleiche Kerbe hieben am Dienstag die Walliser Verbände. «Der Gesetzesentwurf benötigt einige Verbesserungen und Lockerungen, damit er konkret angewandt werden kann», sagte der Präsident des Verbandes Walliser Gemeinden (VWG), Stéphane Pont, in Sitten. Die Medienkonferenz wurde gemeinsam mit der Walliser Industrie- und Handelskammer (WIHK) abgehalten. Man wolle früh in die Debatte eingreifen und wisse auch andere Akteure wie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) oder die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hinter sich, welche die Walliser Standpunkte teilen würden.

Aus- und Umbau soll möglich bleiben

Ein zentraler Punkt ist die Umnutzung und der Ausbau von bestehenden Zweitwohnungen. Eigentümer müssten auch künftig ihre Objekte innerhalb der kommunalen und kantonalen Bauvorschriften massvoll um- oder ausbauen können, fordern die beiden Walliser Verbände. Bei der jetzigen Regelung würden Zweitwohnungen bei geringsten Erweiterungen oder Umbauten zu Erstwohnungen. Dies habe einen massiven Wertzerfall zur Folge, der auch grosse Herausforderungen für die finanzierenden Banken schaffe. Eine weitere Änderung fordern die Walliser Verbände bei Artikel 8, der den Bau von Zweitwohnungen erlaubt, sofern sie nicht auf die persönlichen Bedürfnisse des Eigentümers zugeschnitten, in der Hauptsaison grösstenteils verfügbar sind und über eine kommerzielle Vertriebsplattform angeboten werden.



Der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde darf höchstens 20 Prozent betragen. /

Im Gesetzesentwurf gebe es eine Reihe von «äusserst schwierig bis gar nicht zu erfüllenden Voraussetzungen». Diese seien unbedingt zu vereinfachen, verlangen VWG und WIHK.

Schwere Folgen für Walliser Wirtschaft

Die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative seien im Wallis bereits spürbar, sagte Bernard Bruttin, Präsident der Industrie- und Handelskammer. Gemäss einer Studie der Grossbank Credit Suisse wurden 3900 Baubewilligungen aufgrund von Rekursen von Franz Webers Umweltorganisation Helvetia Nostra für nichtig erklärt. Damit seien Investitionen in Höhe von 1,5 Milliarden Franken verhindert worden. Zudem seien die nutzlos gewordenen Planungskosten von 80 Millionen Franken ein schlechtes Signal an mögliche Investoren, sagte Bruttin. Gemeindeverbands-Präsident Stéphane Pont sagte am Dienstag, er vertraue darauf, dass das eidgenössische Parlament bei der Behandlung der Vorlage diese Stimmen höre und die Vorlage korrigiere. Dies werden die Umweltverbände zu verhindern versuchen.

Initianten drohen mit Referendum

Die Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra zeigten sich bereits mit der Botschaft des Bundesrates alles andere als zufrieden und bezeichneten das Gesetz als viel zu lasch. Sie drohten mit einem Referendum. Die von Franz Weber und Helvetia Nostra lancierte Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» wurde am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommen. Seither steht in der Verfassung, dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde höchstens 20 Prozent betragen darf.

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