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Bundesrat will Schmerztherapie mit natürlichem Cannabis prüfenBern - Der Bundesrat will den Einsatz von natürlichem Cannabis als Schmerzmittel untersuchen lassen. Er ist bereit, eine entsprechende Studie zu finanzieren, wie er in der Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Margrit Kessler (GLP/SG) schreibt.jbo / Quelle: sda / Donnerstag, 26. Februar 2015 / 15:33 h
Heute können Arzneimittel auf Cannabis-Basis mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden. Trotzdem greifen viele Schmerzpatienten auf illegale Cannabisprodukte zurück, weil das Bewilligungsverfahren kompliziert ist und die Krankenkassen die hohen Kosten für Cannabis-Medikamente nicht übernehmen, wie Kessler in ihrer Motion schreibt.
Ausserdem gebe es Hinweise, dass natürliches Cannabis aufgrund der kombinierten Wirkung der zahlreichen Wirkstoffe dem synthetisch hergestellten Cannabis als Heilmittel überlegen sei. Kessler verlangt daher eine Studie, um das Potenzial von Cannabis als Heilmittel wissenschaftlich fundiert zu prüfen.
Behandlungskosten senken Heute werden in den Niederlanden, Deutschland und Kanada Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem Wirkstoffgehalt eingesetzt.Natürliches Cannabis soll dem synthetisch hergestellten Cannabis als Heilmittel überlegen sein. /
![]() Würden solche auch in der Schweiz zugelassen, könnten unter Umständen die Kosten der Medikation in der Behandlung von Multipler Sklerose, Krebserkrankungen oder Aids gesenkt werden, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Die Erforschung von natürlichem Cannabis als Alternative zu den momentan zur Verfügung stehenden Arzneimitteln sei aber keine Bundesaufgabe. Der Bundesrat zeigt sich jedoch bereit, eine entsprechende Studie im Rahmen der bestehenden Forschungskredite zu finanzieren. Darin sollen unter anderem wissenschaftliche, methodologische und rechtliche Fragestellungen zur Anwendung von Cannabisblüten mit standardisiertem und kontrolliertem Wirkstoffgehalt geklärt werden. Zudem soll die Studie aufzeigen, unter welchen Umständen Arzneimittel auch in der Schweiz zugelassen und in die Spezialitätenliste aufgenommen werden könnten. Die Motion will der Bundesrat annehmen.
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