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Zürcher Regierungsrat bewilligt umstrittenen Affenversuch

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich äusserst beunruhigt über den gestern veröffentlichten Entscheid des Zürcher Regierungsrats zugunsten eines umstrittenen Tierversuchs.

li / Quelle: Tier im Recht / Freitag, 11. Dezember 2015 / 08:44 h

Dieser setzt sich über erhebliche ethische Bedenken und die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweg und trägt damit weder dem Verfassungsauftrag des Tierschutzes und der Berücksichtigung der Tierwürde noch der Rechtssicherheit angemessen Rechnung. Im Juli 2014 bewilligte das kantonale Veterinäramt ein Gesuch des Instituts für Neuroinformatik (INI) der Universität und ETH Zürich zur Durchführung eines in der höchsten Belastungskategorie eingestuften Affenversuchs. Fachleute der Ethik, der Veterinärmedizin, der Biologie und der Rechtswissenschaft hatten sich gegen das schwerbelastende Primatenexperiment ausgesprochen. Drei Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommission rekurrierten in der Folge gegen die veterinäramtliche Bewilligung. Mit dem gestern veröffentlichten Entscheid des Regierungsrats wurde der Rekurs abgewiesen.

2009 von sämtlichen Instanzen abgelehnt

2009 wurden zwei methodisch ähnliche Tierversuche in einem mehrjährigen Rechtsverfahren von sämtlichen Instanzen abgelehnt und den entsprechenden Experimenten durch das Bundesgericht damit letztlich der Riegel geschoben. Ausschlaggebend war zum einen die schwere Belastung, die den Tieren im Versuch hätte zugefügt werden sollen: Geplant war die Implantation von Elektroden ins Gehirn sowie einer Kopfhalterung am Schädel, die zur Fixierung der Rhesusaffen im sogenannten «Primatenstuhl» dienen sollte. Um die Tiere zur Kooperation am Experiment zu bewegen, war zusätzlich ein strikter Wasserentzug vorgesehen. Während mehrerer Stunden täglich sollten die durstig gehaltenen Tiere mit fixiertem Kopf Aufgaben an einem Bildschirm lösen - und das Ganze über Monate bis Jahre hinweg.

Konkreter Nutzen unwahrscheinlich

Demgegenüber stand das in der gesetzlich geforderten Güterabwägung zu berücksichtigende Wissen, das aus den schwerbelastenden Versuchen zu erwarten war: Grundlegende Daten über Hirnfunktionen, aus denen nicht hervorging, ob und in welchem Zeitrahmen sie einen relevanten Beitrag zu einem medizinischen Fortschritt leisten könnten.



Das Leiden der Tiere würde erheblich sein. /

Weil ein konkreter Nutzen aus dem Versuch vom Bundesgericht insgesamt als unwahrscheinlich, das Leiden der betroffenen Tiere aber als erheblich beurteilt wurde, fiel die Güterabwägung deutlich zugunsten der Versuchstiere und gegen die Durchführung der Experimente aus. Das Bundesgericht berücksichtigte in seinem Entscheid insbesondere auch die verfassungsmässig verankerte Würde der Versuchstiere. Der aktuell zu beurteilende Tierversuch ist inhaltlich mit den früheren Versuchsanordnungen vergleichbar, womit auch die Güterabwägung gleich ausfallen müsste. Angesichts des inzwischen sogar noch verstärkten rechtlichen Tierschutzes müsste die Abwägung der sich entgegenstehenden Interessen heute noch deutlicher zugunsten der Versuchstiere ausfallen. Der Entscheid des Regierungsrats steht in klarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2009. In der Bewilligungspraxis von Tierversuchen  findet damit ein massiver Rückschritt statt, der vom Zürcher Regierungsrat nun auch noch bestätigt wird.

Rechtskräftig ist der Entscheid noch nicht

Es steht den rekurrierenden Mitgliedern der Tierversuchskommission offen, das kantonale Verwaltungsgericht als übergeordnete Instanz anzurufen. Die TIR geht davon aus, dass die Tierschutzvertreter in der kantonalen Tierversuchskommission entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag die nötigen Schritte in die Wege leiten und das Verfahren weiterziehen werden.

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