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Schweizer Katholiken wollen sexuelle Übergriffe aufklärenBern - Die katholische Kirche in der Schweiz ist nach den Worten des Einsiedler Abts Martin Werlen bemüht, Fälle von sexuellen Übergriffen aufzuarbeiten und eine wirksame Prävention zu betreiben.fkl / Quelle: sda / Samstag, 13. März 2010 / 09:50 h
Den Anlaufstellen in den Diözesen seien 60 Meldungen zu möglichen sexuellen Übergriffen gemacht worden, sagte Werlen in einem Interview mit der «Mittelland-Zeitung». Dass dahinter tatsächlich 60 Übergriffe stünden, sei allerdings eine gewagte Schlussfolgerung. Jede Meldung müsse zuerst geprüft werden.
Handelt es sich um einen strafbaren Tatbestand, macht die Kirche nicht von sich aus Anzeige, wie Werlen in dem Interview klar machte. Vielmehr empfehle die Kirche dem Opfer, Anzeige zu erstatten.
Der Abt von Einsiedeln, Martin Werlen. /
«Wir finden es wichtig, dass das Opfer selbst bestimmt, welche Schritte unternommen werden sollen.» Ziviles und kirchliches Verfahren Ob bei einer Klage wenigstens der betroffene Seelsorger suspendiert werde, liess Werlen offen. «Suspendierung heisst, dass der Priester nicht mehr als Priester wirken kann, zum Beispiel dass er auch keiner Eucharistiefeier mehr vorstehen kann», sagte der Abt. «Das ist eine schwerwiegende kircheninterne Strafe.» Die Angeschuldigten würden aber angesprochen. Je nach Fall verlaufe das zivile Verfahren und parallel dazu das kirchliche, führte Werlen aus. Sollte ein Seelsorger einen Übergriff beichten, werde der Beichtvater nicht Anzeige erstatten. «Das Beichtgeheimnis wird nicht gebrochen.» Die Beichte entbinde aber nicht davor, sich für eine Tat zu verantworten. «Im Fall einer Straftat kann ich sogar die Selbstanzeige zur Bedingung für die Lossprechung machen.»
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