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TV-Gebühren weiterhin Sache des BundesratsBern - Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen sollen nicht vom Parlament festgesetzt werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats spricht sich dafür aus, dass die Kompetenz beim Bundesrat bleibt. Ausserdem sollen nach dem Willen der KVF Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen auch in Zukunft das Empfangsgerät nicht frei wählen können.fest / Quelle: sda / Dienstag, 9. November 2010 / 18:15 h
Die KVF empfiehlt dem Ständerat mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Nach Ansicht der Initiantin ist das Parlament besser geeignet, die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten. Dies führe zu tieferen Gebühren.
«Unnötige Verpolitisierung der Gebührenfrage»
Für die Mehrheit der Ständeratskommission würde das nur zu einer «unnötigen Verpolitisierung der Gebührenfrage und der Programmgestaltung» führen.
Der Bundesrat sei besser geeignet, die Interessen der Gebührenzahler zu vertreten. /
Dadurch könnte der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag gefährdet werden, namentlich die Förderung der politischen Meinungs- und Willensbildung und der kulturellen Vielfalt in allen Landesteilen. Die KVF sprach sich an ihrer Sitzung dafür aus, dass die Radio- und Fernsehgebühren künftig wie vom Bundesrat in einem Bericht vorgeschlagen unabhängig vom Besitz eines Empfangsgerätes erhoben werden soll. Kommission gegen Regulierung für Set-Top-Boxen Weiter sprach sich die KVF dagegen aus, dass Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen in Zukunft das Empfangsgerät frei wählen können. Sie ist nicht auf eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes eingetreten, mit der die Grundlage für die freie Wahl des Empfangsgeräts geschaffen worden wäre. Nach Ansicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) braucht es keine Regelung mehr, da die Nutzer bereits heute die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten hätten - etwa über das Kabelnetz, per Antenne oder Satellit oder über die Telefonleitung/Internet (Swisscom-TV oder andere Web-TV). Eine Regelung berge die Gefahr, den Wettbewerb zu verzerren, teilte die Kommission am Dienstag mit. So würden nur Vorgaben für die Schnittstelle gemacht, welche nicht dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen.
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