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TV-Gebühren für alle, ausser ...Bern - Radio- und Fernsehgebühren soll künftig auch bezahlen müssen, wer kein Empfangsgerät hat. Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat dafür ausgesprochen. Die kleine Kammer möchte aber kleine Betriebe von der Gebührenpflicht ausnehmen.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 16. März 2011 / 15:06 h
Das heutige System ist nicht mehr zeitgemäss, weil Radio- und Fernsehprogramme auch über Handys und Computer empfangen werden können. Als der Bund jedoch ankündigte, künftig für den Empfang via Handy und Computer Gebühren zu erheben, stiess dies auf Kritik.
Auf Geheiss des Parlaments legte der Bundesrat Alternativen vor - und sprach sich dafür aus, dass künftig jeder Haushalt und jeder Betrieb Radio- und TV-Gebühren bezahlen soll. Das Gewerbe meldete Protest an, was wiederum zu Vorstössen im Parlament führte.
Gegen ungerechte Doppelbelastungen Nun wird sich alles um die Frage der Ausnahmen für Betriebe drehen. Beide Räte fordern jetzt zwar - im Sinne des Bundesrates - geräteunabhängige Gebühren. Der Ständerat möchte aber, dass kleine Betriebe von der Gebührenpflicht befreit werden. Er hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgeändert.Christoffel Brändli. /
Von der Gebührenpflicht befreien möchte der Ständerat kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe. So könnten «ungerechte Doppelbelastungen» vermieden werden, sagte Christoffel Brändli (SVP/GR). Gemeint sind etwa Landwirte, deren Betrieb zugleich Privathaushalt ist. Wegen der vielen Schwarzhörern und -sehern unter den Betrieben rechnet der Bundesrat damit, dass die Gebühren mit dem neuen System sinken würden, und zwar - ohne Ausnahme für Kleinbetriebe - um rund 100 Franken. Heute betragen die Gebühren für Radio- und TV-Empfang 462 Franken im Jahr. Ausnahmen für Arme Nach dem Willen des Bundesrates sollen nur sozial Benachteiligte von den Gebühren befreit werden. Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich jedoch bereit, die Wünsche des Parlaments entgegenzunehmen: Der Bundesrat werde bezüglich der Ausnahmen für Betriebe einen Vorschlag vorlegen. Die vom Ständerat abgeänderte Motion geht nun zurück an den Nationalrat.
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