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Auch Kanton Zürich will schärferes Hooligan-KonkordatZürich - Die Kantone Zürich und Luzern befürworten strengere Massnahmen, um Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen einen Riegel zu schieben. Die Parlamente der beiden Kantone stimmten am Montag dem Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat zu. Im Kanton Zürich droht allerdings das Referendum.fest / Quelle: sda / Montag, 5. November 2012 / 13:57 h
Die Vorlage wurde im Zürcher Kantonsrat mit 132 zu 23 Stimmen angenommen. Das letzte Wort haben wird möglicherweise aber das Volk: Ein Bündnis aus verschiedenen Zürcher Fanlagern hat das Referendum gegen das Hooligan-Konkordat angekündigt.
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) bezeichnete das neue Regelwerk der Kantone als "Instrumentarium für die Unverbesserlichen". Dort, wo man auf Unverbesserliche treffe, sei der Staat verpflichtet, einzuschreiten. Ähnlich tönte es im Luzerner Kantonsrat. Es sei bedauerlich, dass der vom Konkordat vorgegebene Weg begangen werden müsse, sagte Regierungsrätin Yvonne Schärli (SP). Das Phänomen Hooliganismus gebe es nicht nur in Luzern, sondern weltweit. Luzern gehe das Problem nicht nur mit Repression, sondern auch mit Prävention an. Im Luzerner Parlament wurde die Vorlage mit 99 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Verschärft werden auch die Zugangs- und Personenkontrollen. (Symbolbild) /
Gegen das Konkordat waren lediglich Juso-Mitglieder. Die SVP hätte sich noch weitergehende Massnahmen gegen Gewalt gewünscht. Verschiedene Neuerungen Zu den Neuerungen gehören etwa eine Bewilligungspflicht für die Veranstalter von Spielen der obersten Liga, Vorschriften für die An- und Rückreise der Fans, Ausweiskontrollen, Körperdurchsuchungen oder ein Rayonverbot. Verstossen die Veranstalter gemäss neuem Konkordat gegen die Auflagen des Kantons oder der Gemeinden - etwa beim Alkoholverkauf, bei Pyros, beim Transport der Gästefans oder beim Ticketverkauf - kann ein Spiel abgebrochen oder gar nicht erst angepfiffen werden. Rayonverbote - ein Verbot, ein bestimmtes Gebiet zu betreten - können neu für bis zu drei Jahre ausgesprochen werden. Bisher war es maximal ein Jahr. Schweizweit vereinheitlicht werden die Zugangs- und Personenkontrollen. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatte sich Anfang 2012 auf die Verschärfungen geeinigt. Rechtskräftig ist das neue Konkordat erst in den Kantonen St.Gallen und Appenzell-Innerrhoden. In Uri läuft die Referendumsfrist. Inhaltlich kann ein Kanton am neuen Konkordat allerdings nichts ändern. Entscheiden kann er nur über Beitritt oder Nicht-Beitritt.
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