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Gewürztes Fleisch beschäftigt das Parlament noch immerBern - Gewürztes Fleisch soll beim Import auch in Zukunft zolltariflich begünstigt sein. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) hatte dies zunächst ändern wollen, empfiehlt ihrem Rat nun aber, eine parlamentarische Initiative der SVP abzulehnen.fest / Quelle: sda / Dienstag, 13. November 2012 / 21:47 h
Die Kommission sprach sich mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit befürchtet, eine Änderung der Zolltarife widerspräche den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.
Die SVP wollte mit der Initiative den «Pfeffer-Trick» unterbinden: Weil gewürztes Fleisch zu einem niedrigeren Tarif verzollt werden kann, wird Fleisch vor dem Import gewürzt - und vor dem Verkauf dann wieder gereinigt.
Auch der Bund ist deswegen schon tätig geworden.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz, in der Fragestunde der Session im Nationalrat. /
In den Erläuterungen zu den Zolltarifen hat er präzisiert, was als ungewürztes Fleisch gilt und was als gewürztes. Gewürztes Fleisch muss demnach wie ungewürztes verzollt werden, wenn die Gewürze auf einfache Weise entfernt werden können - durch Abwischen, Abwaschen oder Absaugen. Das Problem beschäftigt die Schweizer Politik schon eine Weile - und ging via Youtube sogar um die Welt: Es war der Auslöser des berühmten Bündnerfleisch-Lachanfalls von alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz im Nationalrat. Ein Ratsmitglied hatte damals wissen wollen, ob die Zollverwaltung genügend streng gegen die Zunahme des Imports von gewürztem Fleisch vorgehe. Die Antwort aus der Verwaltung brachte Merz derart zum Lachen, dass er sie nur mit Mühe verlesen konnte. Inhaltlich ist die WAK nun zu einem ähnlichen Schluss gekommen wie damals die Verwaltung, die es allerdings anders formuliert hatte: «Ein höherer Zollschutz müsste aus heutiger Sicht in einem Dekonsolidierungsverfahren im Rahmen der WTO aufgrund der Forderungen der Hauptlieferländer durch Zollsenkungen in anderen Tarifnummern und/oder durch ein grösseres Zollkontingent für Rind- und Kalbfleisch kompensiert werden.»
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