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Bern verteidigt Parteienfinanzierungs-ModellBern - Die Empfehlungen des Europarates für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung kollidieren mit dem Föderalismus und der direkten Demokratie. Diese Haltung bekräftigte der Bundesrat am Mittwoch bei einem Treffen mit einer Delegation der GRECO-Staatengruppe.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 10. April 2013 / 22:21 h
Die Groupe d'Etats contre la Corruption (GRECO) des Europarates hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, die Finanzierung der politischen Parteien und Wahlkampagnen gesetzlich zu regeln, um mehr Transparenz zu schaffen.
Wie das Justiz- und das Aussendepartement am Abend mitteilten, legten Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter einer GRECO-Delegation die schweizerischen Eigenheiten dar, die einer gesetzlichen Regelung entgegenstehen.
So mache es die direkte Demokratie schwierig, nur die Wahlen und nicht auch die Abstimmungen solchen Transparenzregelungen zu unterstellen. Die häufigen Abstimmungen würden deshalb einen grossen und kostenintensiven Aufwand verursachen.
Gegen die Schweizer Tradition Zudem verfügten die Kantone in der föderalistischen Schweiz über eine grosse Autonomie.Die Kantone verfügen in der föderalistischen Schweiz über eine grosse Autonomie. /
Bis heute kennen lediglich Genf und Tessin Regelungen zur Parteienfinanzierung. Allen Kantonen eine unterschiedslose Regelung zur Kontrolle und Beschränkung der Finanzierung von Parteien aufzuerlegen, «würde sich mit der Tradition unseres Landes nicht vertragen», schreibt der Bundesrat. Schliesslich verweist die Landesregierung auf das schweizerische Milizsystem, in dem die Parteien sich hauptsächlich aus privaten Spenden finanzierten - im Gegensatz zur staatlichen Parteienfinanzierung in anderen Ländern. Umsetzen will die Schweiz hingegen die GRECO-Empfehlungen zur Bekämpfung der Korruption. Im Juni 2012 hatte der Bundesrat im Grundsatz beschlossen, dass Privatbestechnung künftig von Amtes wegen verfolgt werden soll. Eine entsprechende Vorlage soll in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden.
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