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Unia wegen Blockaden vom Handelsgericht gerügtBern - Die Gewerkschaft Unia darf Gipsern der Firma Goger-Swiss den Zugang zu Baustellen nicht verwehren. Das Berner Handelsgericht hat eine superprovisorische Verfügung vom April bestätigt. Der Vorwurf des Lohndumpings war nicht Teil des Verfahrens.jz / Quelle: sda / Donnerstag, 16. Juli 2015 / 13:15 h
Lorenz Keller, Sprecher von Unia Zürich-Schaffhausen, bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Donnerstag. Die Gewerkschaft nehme dieses Urteil gelassen entgegen, erklärte Keller. Der Vorwurf des Lohndumpings bleibe nach wie vor aufrecht.
Die Unia kämpft seit längerem zusammen mit den Zürcher Gipsermeisterverbänden gegen Lohndumping auf diversen Grossbaustellen. Der Firma Goger-Swiss wird vorgeworfen, Arbeitern - meist aus Ungarn - in Millionenhöhe vorenthalten zu haben. Dazu laufen gemäss Keller nach wie Gespräche mit den verantwortlichen Bauherren.
Ging die Unia zu weit? /
Blockade ist unlauteres Verhalten Vor dem Berner Handelsgericht ging es einzig um die Frage, ob das Blockieren von Baustellen ein unlauteres Verhalten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstelle, was das Gericht bejahte. Um gegen allfällige Verletzungen des Gesamtarbeitsvertrages vorzugehen, sind laut Gericht keine Blockaden von Baustellen erforderlich. Der Gewerkschaft sei es unbenommen, im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf vermutete Missstände aufmerksam zu machen. Die Unia muss die Gerichtskosten in der Höhe von 5000 Franken zahlen. Zudem muss die Gewerkschaft der klagenden Gipserunternehmen eine Parteientschädigung in noch zu bestimmender Höhe entrichten. Das Berner Handelsgericht befasste sich mit dem Fall, weil Unia ihren Sitz in der Bundesstadt hat.
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