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SBB abgeblitzt: Israelkritisches Plakat am Zürcher HBBern - Die SBB muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat der Aktion Palästina-Soldarität aufhängen. Laut Gericht hat die SBB mit ihrem Verbot die Meinungsfreiheit verletzt.dyn / Quelle: sda / Dienstag, 12. April 2011 / 12:29 h
Das Plakat war von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlasste die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.
Gang vors Bundesgericht möglich Das Plakat richtet sich gegen die Siedlungspolitik Israels und enthält den Satz «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser» und dem Aufruf «Unrecht verlangt Widerstand!». Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Auftraggeberin gegen den Entscheid der SBB erhobene Beschwerde nun gutgeheissen. Die SBB wird angewiesen, den umstrittenen Plakataushang zu bewilligen. Der Entscheid kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden. In ihrem Urteil kommen die Richter in Bern zum Schluss, dass die SBB mit ihrem Verbot die Meinungsfreiheit verletzt hat.Israelkritisches Plakat: Bald wieder am Zürcher HB? /
![]() Generelles Verbot geht zu weit Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Ihre Weigerung hatte die SBB mit einem internen Reglement begründet, wonach Werbungen und Botschaften «zu aussenpolitisch brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind». Gemäss dem Urteil geht dieses generelle Verbot zu weit. Bahnhöfe mit ihren vielen Passanten würden einen wichtigen Raum für den Austausch von Meinungen darstellen. Durch die fragliche Bestimmung werde jegliche Meinungsäusserung mit Bezug zum Ausland unterbunden. Eine mildere, aber ebenso geeignete Massnahme wäre laut Gericht eine Bewilligungspflicht für Meinungsäusserungen, welche eine unmittelbare und schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des ordnungsgemässen Bahnverkehrs bewirken könnten. Das sei beim umstrittenen Plakat nicht der Fall.
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