|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Freispruch und 18 Monate für Hunde-Attacke gefordertSchaffhausen - Die Halterin eines Rottweilers, der im Jahr 2009 in Schaffhausen einen 4-Jährigen schwer verletzt hat, soll eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten erhalten. Dies hat der Staatsanwalt vor dem Kantonsgericht Schaffhausen gefordert. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 15. Juni 2011 / 14:19 h
Vorgeworfen wurde der Angeklagten fahrlässige Körperverletzung und Übertretung des Hundegesetzes.
Die Beiss-Attacke hatte sich am 26. Juli 2009 auf dem Majorenacker ereignet, einem wenig frequentierten Privatgelände. Die damals 55-jährige Angeklagte hatte dort mit dem knapp einjährigen Hund, der ursprünglich ihrem Sohn gehört hatte, gespielt und ihn dabei nicht angeleint.
Zur gleichen Zeit kam ein Vater mit seinen drei Kindern im Alter von 19, 10 und 4 Jahren im Auto beim Gelände an. Als die Familie ausstieg, rannte der Rottweiler auf die Gruppe zu.
Hergang umstritten Wie sich dann die eigentliche Attacke abspielte, darüber gingen die Aussagen auseinander. Die Verteidigerin nannte das Verhalten der Geschädigten unvernünftig. Die Zehnjährige habe geschrien und mit den Händen gefuchtelt, obwohl der Hund weder bellte noch knurrte. Niemand könne genau sagen, was ihn zum Beissen veranlasst habe.Sorgfaltspflicht verletzt? / Foto: EQ Images
Laut Verteidigung half die Beschuldigte dem Vierjährigen. Demgegenüber geht die die Anklage davon aus, dass der Vater des Jungen den Hund überwältigt hat. Unbestritten ist, dass der Hund das Kind mit seinen Bissen schwer am Kopf verletzte. Der Vierjährige musste in der Plastischen Chirurgie im Kinderspital der Uniklinik Zürich operiert werden. Auch das zehnjährige Mädchen erlitt Verletzungen. Sorgfaltspflicht verletzt oder nicht Die Beschuldigte, die ihr Gesicht unter einen roten Langhaar-Perücke verbarg, brach während der Befragung immer wieder in Tränen aus und sagte: «Es tut mir von Herzen furchtbar leid.» Sie bestätigte grundsätzlich den Vorfall, betonte jedoch, der Hund Faruck sei «ganz sicher kein bösartiger Hund gewesen». Ihr Verschulden wiege schwer, sagte der Staatsanwalt. Die Beschuldigte habe «völlig unverantwortlich gehandelt» und hätte den Hund sofort beim Auftauchen der Familie an die Leine nehmen müssen. Die Verteidigung dagegen betonte, die Beschuldigte habe ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Sie habe auch nicht damit rechnen müssen, dass andere Personen auf das Gelände kämen.
![]() UV-Beständigkeit: Ein Schlüssel für langlebige Outdoor-Werbemittel In der dynamischen Welt der Aussenwerbung spielt die Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse eine entscheidende Rolle. Eine der grössten Herausforderungen ist die UV-Strahlung, die Materialien im Freien stark beansprucht. Der Fokus liegt darauf, wie UV-Beständigkeit im Jahr 2026 die Langlebigkeit von Outdoor-Werbemitteln beeinflusst und welche strategischen Ansätze dabei eine Rolle spielen. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|