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Ex-RAF-Terrorist Klar «macht keine Angaben»

Stuttgart - Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart keine Angaben zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 gemacht. Der einzige Satz, den Klar mehrfach wiederholte, war: «Ich mache keine Angaben.»

bert / Quelle: sda / Donnerstag, 15. September 2011 / 13:54 h

Klar sollte zu der Tatbeteiligung der früheren Terroristin Verena Becker aussagen. Er konnte sich jedoch auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland hatte zuvor eindringlich an Klar appelliert, nach mehr als 30 Jahren zur Wahrheitsfindung beizutragen. 20 Minuten lang redete er dem Ex-Terroristen ins Gewissen - erfolglos. Wie bereits andere ehemals führende RAF-Mitglieder im diesem Verfahren, darunter Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts, schwieg Klar vor Gericht.

Keine Selbstbelastung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Jahr 2007 im Ermittlungsverfahren entschieden, dass Klar nicht zu den RAF-Morden des Jahres 1977 aussagen müsse. Da er wegen verschiedener Beschaffungstaten im Vorfeld nicht vor Gericht stand, bestehe bei einer Zeugenaussage die Gefahr der Selbstbelastung. Christian Klar war 1985 unter anderem wegen der Morde an Buback, dem Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verurteilt worden.



Verena Becker - Drahtzieherin bei den Buback-Morden? / Foto: netplosiv.org

Er kam im Dezember 2008 nach 26 Jahren Haft wieder auf freien Fuss. Ob Klar bei der Ermordung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe schoss oder den Fluchtwagen fuhr, konnte nie geklärt werden. Neben Klar wurden Knut Fokerts und Stefan Wisniewski wegen der Buback-Attentate verurteilt.

Bubacks Sohn enttäuscht

Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, kritisierte am Donnerstag die Entscheidung des BGH, dass Klar ein Aussageverweigerungsrecht zustehe. Klar sei wegen der Erschiessung seines Vaters und dessen zwei Begleiter verurteilt worden und könne deshalb niemals mehr belangt werden. Verena Becker muss sich seit September 2010 wegen gemeinschaftlichen Mordes an Generalbundesanwalt Buback und seiner Begleiter verantworten, nachdem ihre DNA auf Bekennerschreiben der RAF sichergestellt wurde. Die Bundesanwaltschaft geht deshalb von ihrer führenden Rolle bei den Buback-Morden aus und hat sie wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgab, dafür sieht die Bundesanwaltschaft keine Anhaltspunkte.

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