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Verbot für über ein Drittel der Tätowier-TintenBasel - Viele Tätowier-Tinten und Permanent-Makeup-Farben enthalten gesundheitsgefährdende und verbotene Substanzen. Von insgesamt 190 Proben einer breiten Kampagne der Schweizer Kantonslabors wurden 51 Prozent beanstandet, davon gar 37 Prozent verboten.dyn / Quelle: sda / Dienstag, 18. Oktober 2011 / 14:27 h
Gegenüber der letzten Untersuchung vor zwei Jahren sei dieses Mal ein Viertel weniger beanstandet worden, teilte das Basler Kantonslabor am Dienstag mit. Die Quote der unkorrekten Proben sei aber weiterhin «inakzeptabel hoch» mit 51 Prozent bei den Tätowier-Tinten (88 von 167 Proben) und 35 Prozent bei den Permanent-Makeup-Farben (PMU, 8 von 23 Proben).
Insgesamt 57 Proben wurden aufgrund der Analyse beanstandet, doch bei 21 Proben wies schon die Handels-Deklaration der Inhaltsstoffe unzulässige Bestandteile aus. Der im Internet publizierte Untersuchungsbericht beklagt denn auch mangelhafte Selbstkontrolle vieler Studios neben verschleiernden Deklarationen herstellerseits.
Stoffe und Rechtslage unübersichtlich Ein nach wie vor ungelöstes Problem sei der Mangel an Pigmenten speziell für Tattoos. Deswegen würden Hersteller verunreinigte und schlecht definierte Pigmente verwenden, teils versetzt mit unbekannten Hilfsstoffen. So würden nutzlose Sammeldeklarationen verwendet - oder auch Stoffe als Geschäftsgeheimnis verschwiegen.Bereits die angegebenen Inhaltsstoffe bei 21 Proben enthielten verbotene Substanzen. /
![]() Im Unterschied zu Kosmetika sei die Rechtslage bei Tattoo- und PMU-Bestandteilen deutlich weniger streng und auch uneinheitlich. Nicht im Gesetz erfasst seien Gesundheitsgefahren wie etwa dadurch, dass sich Pigmente am Sonnenlicht oder in Solarien zu giftigen Stoffen abbauen könnten, ebenso bei einer Laser-Entfernung. Hauptlieferländer Deutschland und USA Die insgesamt 190 Proben wurden in 72 Schweizer Tattoo-und PMU-Studios sowie bei drei Importeuren erhoben. Sie stammen von 34 Tattoo-Material-Herstellern, respektive 9 PMU-Herstellern. 62 Proben stammt aus Deutschland, 58 aus den USA sowie zehn weiteren Ländern; bei vier war die Herkunft unklar. Konkret waren unzulässige Pigmente wichtigster Beanstandungsgrund. Unter die Haut gespritzt werden teils beständige und lichtechte Pigmente, die für Papier, Plastik oder Autos entwickelt wurden. Weniger gefunden wurden diesmal unzulässige Konservierungsmittel (8%), respektive zuviel davon (3%).
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