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Nur jede fünfte Tätowierfarbe entspricht den VorschriftenBern - Eine Erhebung des Bundes zu Tätowierfarben hat grosse Mängel zu Tage gefördert: Vier von fünf Proben genügten den gesetzlichen Vorschriften nicht. Für 40 Prozent der 152 Proben im Test sprach der Bund ein Anwendungsverbot aus.fest / Quelle: sda / Montag, 13. Juli 2009 / 12:23 h
In zehn Proben wurden Stoffe (aromatische Amine) gefunden, die Krebs auslösen können, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. 35 Proben enthielten zudem unerlaubte Farbstoffe, und in 22 Fällen wies das Labor unzulässige Konservierungsmittel nach, die Allergien auslösen können.
Keimspuren Auch bei der Hygiene in den Farben und bei deren Anwendung mangelte es: Eine mikrobiologische Untersuchung zeigte bei 35 Proben Keimspuren. Diese Verunreinigungen können zu Infektionen führen. Der häufigste Grund einer Beanstandung war jedoch die Etikettierung: Zwei Drittel der Farben waren ungenügend angeschrieben. Oft fehlte die Deklaration der Inhaltsstoffe oder die Mindesthaltbarkeit.Neue Vorschriften Seit dem 1. Januar 2008 gelten in der Schweiz neue Regeln zu den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen sowie zur Etikettierung.Viele Farben entsprechen nicht den neuen Richtlinien. /
![]() Ob diese Vorschriften eingehalten werden, wollte das BAG mit seiner Erhebung prüfen. Das Kantonale Laboratorium Basel Stadt untersuchte dazu insgesamt 152 Proben aus 16 Kantonen. Die Resultate zeigten, dass die Hersteller und Anwender die neuen Vorschriften noch ungenügend umsetzten, hält das BAG fest. Deshalb will der Bund bei den Berufs- und Herstellerverbänden eine Verbesserung der Situation verlangen. Später soll es eine weitere Untersuchung geben. Wer sich für eine Tätowierung entscheide, solle vorher mit einem Hautarzt allfällige Allergien abklären, empfiehlt das BAG. Zudem sei es wichtig, ein seriöses Tätowier-Studio zu wählen, das einen gepflegten Eindruck mache und eine gute Betreuung gewährleiste.
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