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Mögliche Umstellung von Bahn- auf Busbetrieb stösst auf KritikBern - Busse statt Züge: Der Bund verlangt die Prüfung dieser Option bei Linien, bei denen die Passagiere weniger als die Hälfte der Kosten tragen. Betroffen sind 175 von total 300 Strecken. Kantonsvertreter und Regionalbahnen wehren sich.knob / Quelle: sda / Freitag, 23. November 2012 / 17:58 h
Die kantonalen Verkehrsdirektoren wollen sich vom Bund nicht dazwischenreden lassen: «Die vom Bundesrat geplante Definition von einheitlichen Prüfkriterien darf nicht gegen den Willen der Kantone zu einer erheblichen Umstellung von Bahn auf Bus führen», schreibt die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KÖV) in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Schon heute zögen die Kantone volkswirtschaftliche Aspekte bei der Überprüfung des optimalen Verkehrsmittels bei - «jedoch in einer Gesamtsicht», schreibt die KÖV.
«Die Kantone beziehen auch raumplanerische, erschliessungstechnische und umweltpolitische Anliegen in ihre Überlegungen mit ein.» Zudem gibt es laut KÖV zahlreiche Beispiele, wo die Kantone von sich aus auf einen Busbetrieb umgestellt haben, «zum Beispiel in Randzeiten».
Ausserdem ergäben sich relevante Einsparungen nur dann, wenn die Schieneninfrastruktur vollständig aufgegeben werden könne, moniert die KÖV weiter. Es sei nicht klar, ob es mit der Umstellung von Bahn- auf Busbetrieb überhaupt zu Kosteneinsparungen komme.
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) schliessen sich dieser Sichtweise an. Die vom VCS lancierte Petition «Regionale Bahnlinien» appelliert an den Bundesrat, auf die geplanten Sparmassnahmen im regionalen Bahnverkehr zu verzichten.
«Reine Pflichtübung» Für Ueli Stückelberger, Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr (VÖV), stellen die vom Bund geforderten Überprüfungen eine «reine Pflichtübung» dar. «Der Artikel ist schlicht nicht nötig», sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Prüfung der 175 Strecken sei ein extremer Aufwand ohne entsprechenden Mehrwert. Man nehme die Strecken schon heute immer wieder unter die Lupe. «In Einzelfällen kann ein Busbetrieb sinnvoll sein», sagte Stückelberger. Bei der Mehrheit der vom Bund aufgelisteten Strecken sei dies jedoch keine Alternative. Gemäss Stückelberger wären vor allem das Emmental, der Berner Jura und die Alpenregionen von der Schliessung von Bahnlinien betroffen.Sogar S-Bahn-Linien in Zürich und Bern stünden auf der Prüfungsliste. (Symbolbild) /
![]() Dass daneben sogar S-Bahn-Linien in Zürich und Bern auf der Prüfungsliste stünden, sei «besonders absurd». Weiter sei das in der Verordnung festgelegte Kriterium - ein Deckungsgrad von 50 Prozent - viel zu hoch angesetzt. Auch Regionalbahnen wehren sich Auch die Ostschweizer Regionalbahn Thurbo, eine SBB-Tochter, hält die Idee des Bundes für «wenig sinnvoll und nicht zielführend», wie Mediensprecher Gallus Heuberger der sda sagte. Auf der Liste der zu prüfenden Linien sind 17 von Thurbo betriebene Strecken zu finden, «darunter auch etablierte Angebote». Eine Analyse des Deckungsgrads einer Linie reiche nicht, um über eine Weiterführung des Betriebs zu entscheiden, sagte Heuberger. «Man muss auch die Erschliessungsfunktion einer Strecke berücksichtigen.» Der Transport könne nicht entweder auf der Strasse oder auf der Schiene stattfinden, sagte Ursel Kälin, Mediensprecherin der Südostbahn (SOB), auf Anfrage der sda. «Es geht nicht mehr ohne beides.» Bei den Fragen um die Wirtschaftlichkeit gehe es immer um die eine Grundsatzfrage: «Wie viel Service public brauchen und wollen wir?»Vernehmlassung noch in Gang Der umstrittene Vorschlag des Bundesamts für Verkehr (BAV) zum Kostendeckungsgrad für Regionalbahnlinien stammt aus einer Verordnung zur Bahnreform 2. Mit dieser will der Bund als Geldgeber des Regionalverkehrs eine «langfristig tragbare Finanzpolitik» gewährleisten. BAV-Direktor Peter Füglistaler hatte im Oktober die Vorschläge seines Amts relativiert. Er sagte damals, es seien keine systematischen Betriebseinstellungen vorgesehen. Es gehe dem BAV darum, einzelne Strecken zu prüfen. Der Entwurf wurde am 10. Oktober in die Vernehmlassung geschickt. Kantone und andere Betroffene können noch bis zum 30. November Stellung beziehen.
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