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EDI regelt Verteilung der verbleibenden Gelder für Kinderkrippen

Bern - Der Bund wird regelrecht von Gesuchen für neue Kinderkrippen überschwemmt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass die Kreditmittel nicht bis Ende Januar 2015 reichen werden. Darum wird nun die Verteilung der verbleibenden Gelder geregelt.

knob / Quelle: sda / Montag, 10. Dezember 2012 / 16:34 h

Das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung - die Finanzhilfe des Bundes für Kinderkrippen - stösst an seine Grenzen. Seit 2003 wurden 2'200 Gesuche bewilligt, und es werden laufend neue Gesuche eingereicht, wie das EDI am Montag mitteilte. Bisher wurden bereits 39'000 neue Kinderbetreuungsplätze unterstützt. Der noch zur Verfügung stehende Kredit reicht gemäss EDI wohl nicht aus, um die pendenten und kommenden Gesuche zu bearbeiten. Deshalb erlässt es auf den 1. Januar 2013 «eine Prioritätenordnung, mit der eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel erreicht werden soll».

Noch 34 Millionen Franken übrig

Für die vier Jahre vom 1. Februar 2011 bis zum 31. Januar 2015 steht ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken zur Verfügung. Zurzeit sind noch 34 Millionen übrig, die für neu eingereichte Gesuche eingesetzt werden können. Weil dies knapp wird, soll nun die Verteilung des Restbetrags - wie im Gesetz vorgesehen - koordiniert werden. Bisher wurden die Gesuche um Finanzhilfen nach dem Prinzip «first come - first served» behandelt, unabhängig davon, aus welchem Kanton sie stammten.

Vor allem grosse Kantone

Dies hat laut EDI dazu geführt, dass in einigen Kantonen das Angebot an Betreuungsplätzen seit 2003 sehr aktiv ausgebaut wurde, in anderen hingegen weniger. Gemessen am Anteil der Kinder an der Bevölkerung profitierten die Kantone Zürich, Waadt, Zug, Schaffhausen, Basel-Stadt und Neuenburg am meisten von den Finanzhilfen.



Bisher wurden bereits 39'000 neue Kinderbetreuungsplätze unterstützt. (Symbolbild) /

Am Ende dieser Rangliste stehen gemäss Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) die Kantone Schwyz, Appenzell-Innerrhoden sowie Ob- und Nidwalden. Mit der Prioritätenordnung würden nun 80 Prozent des Restkredits für Gesuche aus jenen Kantonen reserviert, aus welchen im Vergleich zu anderen Kantonen bisher weniger Finanzhilfen beantragt wurden. Die restlichen 20 Prozent fliessen in Kantone, die bereits überproportional von den Finanzhilfen profitiert haben. Damit soll sichergestellt werden, dass Angebote, die in der Planung schon weit fortgeschritten sind, noch realisiert werden können.

Warteliste

Gesuche, die wegen dieser neuen Regelung nicht mehr berücksichtigt werden können, werden auf eine Warteliste gesetzt. Sie erhalten Geld, wenn 2013 nicht alle Mittel aufgebraucht werden. Die Prioritätenordnung gilt für sämtliche Gesuche, die ab dem 1. Januar 2013 eingereicht werden. Die definitive Verteilung des Restkredits auf die Kantone wird im Januar 2013, aufgrund der Abrechnung 2012, berechnet.

Geltungsdauer verlängert

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern ihren Job oder ihre Ausbildung besser mit einer Familie vereinbaren können. Die Geltungsdauer wurde ursprünglich auf 8 Jahre befristet und wurde dann um 4 Jahre bis zum 31. Januar 2015 verlängert. Das Angebot an Krippenplätzen konnte bisher um über 70 Prozent erhöht werden.

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