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Nationalrat will Zeichen für Menschen mit Behinderungen setzen

Bern - Menschen mit Behinderungen sollen stärker gefördert werden. Der Nationalrat will, dass die Schweiz dem internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitritt.

ga / Quelle: sda / Freitag, 21. Juni 2013 / 10:33 h

Die grosse Kammer sprach sich mit 119 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür aus. Dagegen stellte sich die SVP, die mit Unterstützung von Teilen der FDP dafür plädierte, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser solle die konkreten Auswirkungen aufzeigen. Laut Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) befürchtet die SVP insbesondere, dass Menschen mit Behinderung künftig einen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule geltend machen könnten. Ohnehin brauche es keine «Verrechtlichung der Behindertenpolitik», argumentierte Bortoluzzi. Es sei wohl kein Zufall, dass man das Geschäft am letzten Tag der Session traktandiert habe, wenn alle gedanklich schon fast zuhause seien, kritisierte Brunner. Nationalratspräsidentin Maya Graf wies den Vorwurf zurück, der Rat lehnte den Rückweisungsantrag mit 118 zu 70 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Keine neuen einklagbaren Rechte

Die Rednerinnen und Redner der anderen Fraktionen betonten, das Abkommen schaffe keine neuen einklagbaren Rechte. Es stelle aber ein wichtiges Instrument dar, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und ihre selbständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es gehe nicht immer um neue Gesetze, sondern beispielsweise um Sensibilisierung, sagte Ruth Humbel (CVP/AG).



Menschen mit Behinderungen sollen stärker gefördert werden. /

Integration und Gleichstellung heisse nicht «Gleichschaltung» unter allen Umständen, gab Yvonne Gilli (Grüne/SG) zu bedenken. Das Abkommen erwähne explizit die Verhältnismässigkeit.

Liberales Abkommen

Auch Aussenminister Didier Burkhalter betonte, es handle sich um ein liberales Abkommen. Jeder Staat könne den eigenen Weg definieren. Die Schweiz erfülle die Anforderungen der Konvention. Diese gäbe dem schweizerischen Behindertengleichstellungsrecht, das fragmentiert sei, aber einen kohärenten Rahmen. Ziel des Abkommens ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Diese sollen durch aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in den vollen Genuss der grundlegenden Menschenrechte kommen. Bis Ende letzten Jahres wurde die Konvention von 147 Staaten unterzeichnet und von 96 Staaten ratifiziert. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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