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«Schumi» war nicht «zu schnell»

Albertville - Michael Schumacher ist bei seinem schweren Skiunfall nicht mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Er sei «für dieses Terrain für einen guten Skifahrer auf absolut normale Weise» gefahren. Das erklärten die Ermittler am Mittwoch vor den Medien in Albertville.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 8. Januar 2014 / 12:23 h

Genaue Angaben zur Geschwindigkeit Schumachers wollten die Ermittler aber nicht machen. Der Formel-1-Rekordweltmeister befand sich nach Angaben von Staatsanwalt Patrick Quincy bei seinem schweren Sturz am 29. Dezember im Skigebiet oberhalb von Méribel drei bis sechs Meter ausserhalb der markierten Piste.

Dann blieb er mit seinen Skiern an einem acht Meter abseits der Piste liegenden Felsen hängen, verlor das Gleichgewicht, stürzte vornüber und schlug mit seinem Kopf auf einen zweiten, dreieinhalb Meter tiefer gelegenen Felsen auf. Erstmals wurde auch offiziell bestätigt, dass der Helm, den Schumacher trug, beim Aufprall zerbrach.

Der Kommandant der Gebirgsgendarmerie Savoyen, Stéphane Bozon betonte, die von Schumacher geliehenen Skier seien "nicht die Ursache des Unfalls". Sie seien vor dem Unfall "in perfektem Zustand" und "quasi neu" gewesen, auch mit den Bindungen habe es keine Probleme gegeben. Medien hatten berichtet, eine Bindung von Schumachers Skiern habe sich womöglich nicht geöffnet. Die Skier werden allerdings weiterhin untersucht.

Helmkamera-Aufnahmen werden noch ausgewertet

Angaben von Schumachers Managerin, wonach der Ex-Formel-1-Pilot vor seinem Unfall einem Mitglied seiner Gruppe von Freunden nach einem Sturz zur Hilfe kam, wollten die Ermittler nicht bestätigen. Auf den Aufnahmen von Schumachers Helmkamera sei dies nicht zu sehen, allerdings sei das Sichtfeld der Kamera auch sehr eingeschränkt, sagte Quincy.

Das rund zwei Minuten lange Video der Helmkamera wird nach Quincys Angaben aber weiter ausgewertet, "Sequenz für Sequenz, Bild für Bild". Dadurch könne womöglich die Geschwindigkeit ermittelt werden. Die Tonaufnahmen seien nicht verwertbar, man höre Ski auf Schnee.

Pistenmarkierung gemäss geltenden Normen

Auf die Frage, ob Schumacher unvorsichtig gewesen sei, indem er die markierte Piste verliess, wollten die Ermittler an der Medienkonferenz im Justizpalast der ehemaligen Olympia-Stadt nicht antworten.



Gemäss den Ermittlern war Michael Schumacher seinen Fähigkeiten entsprechend unterwegs. (Symbolbild) /

Das Fahren ausserhalb der markierten Piste berge immer Gefahren. Mehrfach und unisono wiesen sie jedoch auch daraufhin, dass Schumacher offensichtlich ein sehr guter Skifahrer sei.

Staatsanwalt Quincy betonte, Schumacher habe die markierte Piste "absichtlich" verlassen, um in einen zwischen zwei Pisten gelegenen unmarkierten Teil zu fahren. Die Markierung der Pisten entspreche den geltenden Normen. Eine schlechte Pistenmarkierung hätte den Verantwortlichen des Skigebiets etwa mit Blick auf mögliche Schadenersatzforderungen vorgeworfen werden können.

Zweifel an Existenz von Zeugen-Video

Zweifel an der Existenz eines Videos, das zufällig ein deutscher Tourist gedreht haben soll, äusserte Staatsanwalt Quincy. Es habe noch keinerlei Kontaktaufnahme gegeben, sagte der Chefermittler. Das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte von einem 35-jährigen Flugbegleiter berichtet, der Schumachers Unfalls zufällig gefilmt haben könnte.

Quincy betonte gleich zu Beginn der gut halbstündigen Medienkonferenz, dass die umfangreichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. "Es sind noch einige Schritte vorzunehmen", sagte er. Auch zu möglichen rechtlichen Fragen äusserten sich die Ermittler sehr zurückhaltend.

Michael Schumacher hatte sich bei dem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Der 45-Jährige liegt weiterhin in Grenoble im künstlichen Koma. Er wurde bislang zweimal operiert. Sein Zustand ist stabil, wird von den behandelnden Ärzten aber weiterhin als kritisch betrachtet. Er ist nach letzten Angaben weiterhin nicht ausser Lebensgefahr.

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