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Finma genehmigt höhere Hürden für die HypothekenvergabeBern - Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) gibt den strengeren Regeln der Banken für die Hypothekenvergabe grünes Licht. Wie sie am Mittwoch mitteilte, genehmigte sie die Änderung der Mindeststandards der Schweizerischen Bankiervereinigung.awe / Quelle: sda / Mittwoch, 2. Juli 2014 / 20:54 h
Die Änderung tritt am 1. September in Kraft. Die Verkürzung der Amortisierungsfristen, die Änderungen bei der Anrechenbarkeit eines Zweiteinkommens sowie die Einführung des Niederstwertprinzips zeigten in die richtige Richtung, schreibt das Aufsichtsorgan. Die Finma werde den Hypothekarmarkt weiterhin beobachten und bei Bedarf allfällige weitere Massnahmen analysieren.
Stark gewachsenes Hypothekarvolumen Seit langem weist die Finma auf die Risiken des stark gewachsenen Hypothekarvolumens hin. Nicht zuletzt wegen der tiefen Zinsen sei die Nachfrage gross. Das Volumen der Hypothekarkredite wachse weiterhin stärker als die Einkommen, die Konsumentenpreise und das Bruttoinlandprodukt. Daran hätten die bereits 2012 verschärften Mindestanforderungen bei der Hypothekenfinanzierung und der antizyklische zusätzliche Kapitalpuffer nichts geändert. Nicht zuletzt wegen der tiefen Zinsen sei die Nachfrage gross. (Symbolbild) /
![]() Deswegen habe die Finma weitere Massnahmen gefordert. Die nun getroffenen sieht sie mit Befriedigung. Der Bundesrat schloss sich dem an. Die Landesregierung sehe deshalb vorläufig von weiteren Massnahmen zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypothekarkrediten ab. Tieferer Wert massgeblich Die Schweizer Banken hatten sich die entsprechende Selbstregulation selbst auferlegt. Neu wird die Frist für die Amortisation der Hypothekarschuld auf zwei Drittel des Belehnungswerts von 20 auf 15 Jahre verkürzt. Die Rückzahlung muss zudem in regelmässigen Tranchen (linear) erfolgen. Bestehende Hypotheken und Verlängerungen sind nicht betroffen. Zu der selbstauferlegten Zurückhaltung gehört auch, dass bei der Finanzierung von Immobilienkäufen respektive Handänderungen grundsätzlich nach Niederstwertprinzip bewertet werden soll. Als Belehnungswert ist also der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich. Zudem sind bezüglich Tragbarkeit Zweiteinkommen grundsätzlich nur anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht. Eine Verschärfung der Eigenmittelerfordernisse (üblicherweise 20 Prozent) plant Bankiervereinigung hingegen nicht.
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