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Korruptionsbekämpfung: Schweiz weiterhin ungenügendBern - Die Schweiz erhält in Sachen Korruptionsbekämpfung und Parteienfinanzierung weiterhin schlechte Noten. Sie hat die Empfehlungen des Europarat-Gremiums GRECO nicht umgesetzt, wie dieses in einem am Freitag veröffentlichten Zwischenbericht schreibt.asu / Quelle: sda / Freitag, 4. Juli 2014 / 13:12 h
Gesamthaft hat die Schweiz laut dem Bericht «nur wenig nennenswerte Fortschritte» gemacht bei der Umsetzung der Empfehlungen. Es bleibt damit beim «ungenügend» des letzten Berichts. Dies betrifft insbesondere die Parteienfinanzierung. Hier sei keine der Empfehlungen umgesetzt worden, heisst es im Bericht.
Die GRECO hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, für die politischen Parteien die generelle Verpflichtung einzuführen, alle erhaltenen Spenden, die einen bestimmten Betrag übersteigen, zu melden und die Identität der Spenderinnen und Spender anzugeben. Anonyme Spenden sollten verboten werden.
Weiter sollte die Schweiz eine unabhängige Kontrolle der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gewährleisten und die Vorschriften zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen mit Sanktionen kombinieren.
Hoffen auf Volksinitiativen Der Bericht erwähnt parlamentarische Vorstösse und kantonale Volksinitiativen für mehr Transparenz. Während manche bereits abgelehnt wurden, steht bei anderen der Entscheid noch aus. So wird im Kanton Aargau im September über eine Volksinitiative abgestimmt, welche verlangt, dass Parteien und Initiativkomitees ihre Budgets und Hauptfinanzquellen offenlegen müssen. Die GRECO hofft, dass die Diskussion über solche Initiativen dazu beiträgt, eine politische Mehrheit von der Notwendigkeit einer Regelung zu überzeugen, wie es im Bericht heisst. Die Schweizer Behörden beabsichtigten zurzeit nicht, Abhilfe zu schaffen.Privatbestechung verfolgen Bei der Korruptionsbekämpfung hat die Schweiz Änderungen in die Wege geleitet und damit die Empfehlungen zumindest teilweise umgesetzt.Privatbestechung soll neu von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt werden. (Symbolbild) /
![]() So soll Privatbestechung neu von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt werden. Sowohl aktive als auch passive Bestechung Privater soll als Offizialdelikt gelten. Der Bundesrat will trotz Kritik in der Vernehmlassung daran festhalten, nun muss das Parlament entscheiden. Die GRECO hält fest, sie begrüsse die Auffassung der Schweizer Regierung, wonach das überwiegende öffentliche Interesse die Änderung rechtfertige. Auch bei Vorteilen für Dritte Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches will der Bundesrat ferner sicherstellen, dass die Tatbestände der Vorteilsgewährung und der Vorteilsnahme auch jene Fälle einschliessen, in denen der Vorteil für Dritte bestimmt ist. Weil auch hier zuerst das Parlament entscheiden muss, erachtet die GRECO die Empfehlung als noch nicht vollständig umgesetzt. Das Gremium bittet die Schweiz, ihm bis Ende März 2015 einen Bericht über die Fortschritte zu unterbreiten. Im Konformitätsbericht vom Herbst 2013 hatte die GRECO der Schweiz bescheinigt, dass lediglich drei der elf im letzten Bericht abgegebenen Empfehlungen in zufriedenstellender Weise umgesetzt wurden. Dabei ist es gemäss dem aktuellen Zwischenbericht geblieben.Länderexamen Die GRECO unterstützt und stärkt die Korruptionsbekämpfung durch wechselseitige Länderexamen in den Mitgliedstaaten. Aufgrund von Fragebögen und Besuchen vor Ort durch Experten aus anderen Mitgliedstaaten werden die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung überprüft. Die Berichtsentwürfe über die jeweiligen Länderexamen werden mit den geprüften Ländern bereinigt und anschliessend im Plenum der GRECO diskutiert und verabschiedet. Die Berichte werden mit dem Einverständnis der geprüften Länder veröffentlicht.
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Fortsetzung
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