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Obwalden erhöht Steuern für Hochwasser-ProjektSarnen - Die Regierung des Kantons Obwalden kann den Bau eines Hochwasserstollens in Sarnen für 111 Millionen Franken vorantreiben. 82 Prozent der Obwaldner Stimmenden haben das Gesetz dazu genehmigt. Zur Finanzierung wird im Halbkanton 2015 eine neue Steuer eingeführt.bert / Quelle: sda / Sonntag, 28. September 2014 / 20:14 h
Das Stimmvolk stellte sich mit 10'336 gegen 2'260 Stimmen hinter das grösste Hochwasserschutzprojekt in der Geschichte des Kantons Obwalden. Dieses wurde im Vorfeld der Abstimmung praktisch nicht bekämpft. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,5 Prozent.
Vorgesehen ist ein rund 6,6 Kilometer langer unterirdischer Stollen, der Fluten künftig östlich um das Dorf Sarnen herumleiten soll. Er beginnt beim Sarnersee und mündet unterhalb des Wichelsees in die Sarneraa. Daneben sind ein Hilfswehr zur Seeregulierung sowie entlang der Sarneraa eine neue Brücke, Ufersanierungen und ein Ausbau des Flussbetts vorgesehen. Der Bund beteiligt sich mit 35 bis 65 Prozent an den Kosten des 111 Millionen Franken teuren Hochwasserschutzprojekts. Schutz gegen Hochwasser. (Symbolbild) /
![]() Seine genaue Beteiligung gibt der Bund nach Vorliegen der Bauprojekte bekannt. Den Rest der Kosten teilen sich der Kanton Obwalden (zu 60 Prozent) sowie die Standortgemeinden Sarnen (33), Sachseln (6) und Giswil (1). Neue Zwecksteuer bereits ab 2015 Der Kanton finanziert seinen Anteil mit einer neuen Zwecksteuer. Diese wird 2015 eingeführt und soll gemäss Regierung während 15 bis 20 Jahren erhoben werden. Für die Zwecksteuer steigt der Staatssteuerfuss von 2,95 auf 3,05 Einheiten. Die Gewinnsteuer für Unternehmen wird entsprechend von 6,0 auf 6,1 Einheiten angehoben. Die Zwecksteuer bedeutet gemäss Regierung für die Einzelnen einen Aufschlag von 1,1 bis 1,3 Prozent auf der Steuerrechnung. Der Baustart ist für Ende 2016 geplant, sofern nicht etwa Einsprachen das Projekt verzögern. Die Bauarbeiten sollen insgesamt rund sechs Jahre dauern. Bevor der Stollen realisiert werden kann, muss die Regierung als nächstes ein Bauprojekt ausarbeiten, dieses öffentlich auflegen und ein neues Wehrreglement erarbeiten. Die Projekte müssen von den kantonalen Behörden und vom Bund genehmigt werden.
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