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Behördlicher Hang zum Selbstbetrug

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KESR) im Jahr 2013 stehen die neu geschaffenen Behörden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), in grosser Kritik. Die Kinderanwaltschaft hat in diesen Tagen zuhanden der Presse einen Persilschein für die Behörde ausgestellt.

Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 6. Mai 2015 / 14:36 h

«Wenn Du für ein Jahr voraus planst, pflanze Reis. Planst Du für 10 Jahre, dann pflanze einen Baum. Planst Du aber für 100 Jahre, dann erziehe einen Menschen» bringt es ein asiatisches Sprichwort auf den Punkt. Seit J.-J. Rousseau, dem schrecklichsten aller Väter, der seine Geliebte dazu zwang, jedes der fünf gemeinsamen Kinder erbärmlich in Waisenhäusern verelenden zu lassen, dafür aber

den

Erziehungsroman für die Moderne schrieb, wohnt jedem behördlichen Griff auf Kinder ein Schrecken inne. Zu recht, wenn man mit den von der neuen Kinderschutzbehörde betroffenen Kinder und Eltern redet. Rousseau und die KESB passen vor allem auch philosophisch zusammen. Beiden wohnt ein totalitärer Geist inne, der jede, aber auch nur als Anflug geäusserte, Kritik nicht nur persönlich nimmt, sondern einen Rachefeldzug gegen die Kritikerinnen und Kritiker unternimmt, den ich so noch nie erlebt habe. Als Zoe Jenny es wagte, in der Diskussionssendung «Arena» KESB-kritische Voten zu äussern, kriegte sie prompt Post der Behörden zwecks Überprüfung ihrer elternschaftlichen Verhältnisse. Es ist wohl nur dem Engagement von Jenny und dem grossen Pressewirbel zu «verdanken», dass Jenny weiterhin «ungestraft» Mutter sein darf. Jenny wohnt seit dieser Geschichte trotzdem im Ausland - eine Option, die leider vielen von der KESB betroffenen Eltern nicht offen steht. Es ist immer skeptisch zu reagieren, wenn eine staatliche Behörde derart defensiv, derart gehässig, derart verletzend auf die zum Teil berechtigte Kritik an ihrer Arbeitsweise reagiert. Wenn sich die Einrichtung einer Behörde zusätzlich mit einer Partei, im Fall der KESB sogar mit

allen

Parteien, ausser ausgerechnet der SVP, verbindet, ist besondere Vorsicht geboten. Dies sind einfache politologische Institutionslehren, die in einer Demokratie zum Alltag gehören sollten. Doch wie die KESB als Behörde und nun die Kinderanwaltschaft Schweiz auf jegliche Kritik am neuen Gesetz, am institutionellen Ablauf, an den schrecklichen Missplatzierungen, Entscheiden und Bevormundungen reagieren, grenzt an Paranoia. Statt offen zu diskutieren und aus unglaublichen Fehlern zu lernen, werden Kritikerinnen und Kritiker bedroht, juristisch eingeschüchtert, persönlich verleumdet und in einer Art und Weise behandelt, die in der Schweiz eigentlich unmöglich schien. Zudem scheint unter vielen für das neue Kinderschutzgesetz engagierten Menschen zu gelten: Was die SVP unterstützt, sprich den Protest gegen die KESB, kann nur schlecht und damit die KESB nur gut sein. In dieser Logik können sich dann Behörden, Institutionen und Politiker Dinge erlauben, die jeder Demokratie spotten. Was ist an der KESB aus politologischer und demokratischer Sicht so gefährlich und weshalb hat dies niemand bei der Gesetzesformulierung vorausgesehen (ich kann nun ja wirklich nicht überall sein, Ironiedetektor mit Wahrheitsgehalt)? Zygmunt Baumann schreibt in der «Flüchtigen Moderne» wie der Mythos der «Zivilisation», die immer mit Ordnung, Recht, Behörden und Organisation einhergeht den «Sumpf des Natürlichen», quasi des vorzivilisatorischen Zustandes effizient bekämpft. Nur ganz selten reflektieren die Ordnungsmacher darüber, dass sie mit ihrer Regulationswut den Menschen disziplinieren, einschüchtern, normieren und in klare Vorstellungen pressen, die mit menschlichen Grundrechten nichts zu tun haben. Die Schweiz weist eine der grausigsten Geschichten bezüglich Vormundschaft, Kindesentzug und Elterninhaftierungen auf. Dies sollte allen bekannt sein, zumal solche historischen Fakten viel wichtiger sind, als irgendwelche Jahreszahlen zu irgendwelchen Ereignissen, die es womöglich gar nie gab. In vollem Bewusstsein der historischen Schuld der Schweizer Behörden, sollte eigentlich eine Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, die autoritär und nach Expertenwissen Eltern Kinder wegnimmt, Kinder fremdplatziert, Kinder in Heime steckt, Eltern kategorisiert, nummeriert und dabei die einfluss«reichen» Väter nie zu kurz kommen lässt, unter ganz besonderer Beobachtung stehen.



Zum Glück gehört auch die Freiheit von jungen Menschen, sich in gesellschaftlich nicht-konformen Verhältnissen zu mündigen Erwachsenen entwickeln zu dürfen. /

Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Die KESB hat eine Vollzugsbefugnis in einem Freiheitsbereich der Menschen wie keine andere neben ihr. Sie wirkt wie ein Strafvollzug ohne Legitimation. Sie verhängt Gefängnis ohne Verhandlung oder gar Anklage. Sie klagt an, ohne normalen Rechtsweg und und und. Dass ein derartiges Willkürregime nicht kritisch hinterfragt werden darf, ist unfassbar. Kinder, Jugendliche und Eltern sind bei der KESB in ein Räderwerk eines Rechtssystems geraten, die ihnen in den Abläufen, im Sprachgebrauch und in den Handlungen eine Sprachlosigkeit, Ohnmacht und Fremdbestimmung vermitteln. Verstehen Sie mich nicht falsch. Es gibt in der KESB sicherlich viele gutmeinende und vertrauenswürdige Menschen. Gerade diesen sollte es aber doch wichtig sein, genau hinzuschauen und auf Missstände in den eigenen Reihen hinweisen zu können. Doch genau das Gegenteil passiert momentan. Wenn ein privater Verband wie «Kinderanwaltschaft Schweiz» in seiner Stellungnahme von «Qualitätssicherung, Multidisziplinarität, Sachlichkeit, Datensicherung» etc. redet und zuhanden der staatlichen Behörde eine unkritische Lobhudelei verfasst, müssten eigentlich alle Warnglocken läuten. Erstens verweist die Begrifflichkeit auf die «Ware Kind» oder auf den «Preis der Elternschaft» und zweitens muss gefragt werden, welches Interesse denn die «Kinderanwaltschaft Schweiz» an der KESB hat, dass sie derart hymnisch über sie schreibt? Könnte es sein, dass sie wie keine andere Organisation von der KESB direkt profitiert? Wie steht es mit den demokratischen Grundprinzipien der Gewaltenteilung, der Partizipation, des Mitspracherechts, der Revision in der KESB? Jeder Stellungnahme der KESB, der «Kinderanwaltschaft Schweiz», der zuständigen Politiker und Politikerinnen wohnt ein Vormundschaftsgeist der gesellschaftlichen Normierung inne. Da werden Regeln wichtiger bewertet als Menschen, mit unendlich schrecklichen Schicksalen zur Folge. Wer eine Gesellschaft will, in der Menschen von klein auf gedeihen, der sollte die ausreichenden Mittel (beispielsweise ein bedingungsloses Grundeinkommen), genug öffentliche Räume (beispielsweise Kinderkrippen, Tagesstätten und öffentliche Plätze), genug Wohnraum, genug Kultur, zur Verfügung stellen und gute Schulen, öffentliche Bibliotheken, öffentliche Spielstätten ermöglichen. An all diesen Plätzen nun eine automatische Meldepflicht bei «Anormalitäten» einzurichten, wie dies das Justizdepartement von Simonetta Sommaruga vorsieht, grenzt an ein automatisches Bespitzelungs- und Beobachtungssystem von Menschen. Höchste Zeit also, dass die KESB und die zuständigen Politiker es endlich erlauben, die Diskussion zu führen und sich der Kritik nicht nur stellen, sondern vieles anders tun. Denn eines ist klar: Die Schweiz rangierte erst kürzlich zuoberst auf der Liste der glücklichen Nationen der Welt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Glücks war die Freiheit. Dazu gehört auch die Freiheit von jungen Menschen, die sich in gesellschaftlich nicht-konformen Verhältnissen zu mündigen Erwachsenen entwickeln dürfen. Statt die Kinder und Eltern zu bevormunden, sollte das Justizdepartement sein Augenmerk eher auf die Unmenschlichkeit ökonomischer Verhältnisse richten und würde dabei wahrscheinlich eher auf eine «kindergerechte Justiz» stossen als dies mit der Weisung, Eltern Kinder wegzunehmen, Kinder fremd zu platzieren, ein Elternteil zugunsten des anderen auszuspielen usw. je passieren wird. Selbst wenn dies nicht geschieht: Die KESB und die Kinderanwaltschaft Schweiz müssen sich der Kritik ganz anders stellen als bisher, will sie der schrecklichen Vormundschaftsgeschichte der Schweiz nicht ein weiteres, grausiges Kapitel hinzufügen.

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