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Bundesanwaltschaft dehnt Ermittlungen zu Schweizer IS-Zelle ausBern - Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge ihrer Ermittlungen gegen eine IS-Zelle in der Schweiz eine Untersuchung gegen einen weiteren, vierten Verdächtigen eröffnet. Ihm wird Unterstützung der kriminellen Organisation Islamischer Staat (IS) vorgeworfen.nir / Quelle: sda / Mittwoch, 5. August 2015 / 17:20 h
Drei mutmassliche Unterstützer des IS waren bereits im Frühjahr 2014 verhaftet worden. Der vierte Verdächtigte sei ein Schwager von einem der drei Beschuldigten, berichteten die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» am Mittwoch.
Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte auf Anfrage, dass gegen einen vierten Beschuldigten ermittelt wird. Nähere Angaben zur Person machte die Bundesanwaltschaft nicht. Vorgeworfen wird dem Verdächtigen Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Dem Verdächtigen wird Unterstützung der kriminellen Organisation Islamischer Staat (IS) vorgeworfen. /
![]() Gemäss dem Zeitungsbericht befindet er sich auf freiem Fuss. Die drei anderen Beschuldigten sitzen bereits seit März 2014 in Untersuchungshaft. Sie werden neben der Unterstützung einer kriminellen Organisation noch weiteren Straftaten verdächtigt - unter anderem sollen sie an Anschlagsplänen des IS in Europa beteiligt gewesen sein. Die Schlusseinvernahmen der vier Beschuldigten sind laut Bundesanwaltschaft im Herbst geplant. Anschlag geplant Die drei irakischen Staatsangehörigen waren im Frühjahr 2014 in der Nordostschweiz verhaftet worden. Als Verdachtsmomente nannte die Bundesanwaltschaft vergangenen Herbst neben der Unterstützung des IS die Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, strafbare Vorbereitungshandlungen, Pornografie und Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts. Die drei Personen stehen laut der Bundesanwaltschaft im Verdacht, an Anschlagsplänen des IS in Europa beteiligt gewesen zu sein. Genauere Angaben zum möglichen Ziel der Anschlagspläne machte die Bundesanwaltschaft nicht. Den Anstoss für die Strafuntersuchung gegen die drei Iraker hatte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gegeben, indem er nachrichtendienstliche Informationen an die Bundeskriminalpolizei weitergab.
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