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Zürcher Bauer wehrt sich weiter für seine KuhglockenZürich - Ein Streit um Kuhglocken-Lärm im Zürcher Oberland wird die Justiz weiter beschäftigen: Ein Bauer weigert sich, seinen Kühen die Glocken abzunehmen, um die Nachbarn zu schonen. Er will falls nötig bis vor Bundesgericht.asu / Quelle: sda / Samstag, 15. August 2015 / 11:12 h
Das Zürcher Baurekursgericht kam am 5. August zum Schluss, dass das Interesse der Nachbarn auf ungestörten Schlaf höher zu werten sei als das Interesse des Bauern, seinen Tieren eine Glocke umzuhängen. Die Lärmimmissionen seien tatsächlich auch noch in einer Entfernung von 80 Metern sehr laut, schrieb das Gericht.
Es wies damit eine Einsprache des Bauern gegen das Glocken-Verbot ab, das ihm die Gemeinde bereits zu einem früheren Zeitpunkt auferlegt hatte. Das will sich der Landwirt jedoch nicht bieten lassen. «Das Urteil akzeptieren wir so nicht», sagte sein Anwalt gegenüber dem «Zürcher Oberländer» vom Samstag.
«Erst gehen wir vors Verwaltungsgericht und wenn es sein muss auch vor Bundesgericht». Wenn der Landwirt auch dort verliere, wisse man, dass der Bauernstand in diesem Land nicht mehr viel zähle.
Der ungestörte Schlaf der Nachbarn sei höher zu werten als das Interesse des Bauern, seinen Tieren eine Glocke umzuhängen, so das Zürcher Baurekursgericht. (Symbolbild) /
Das Gebimmel raubt Nachbarn den Schlaf Der Landwirt und seine Nachbarn streiten seit vier Jahren. Auslöser war, dass der Bauer begann, seinen Tieren bei der Rückkehr von der Alp eine Glocke umzuhängen und diese auch auf der Weide dranliess. Als Begründung gab der Landwirt an, dass er die Kühe so besser finde, wenn sie von der Weide ausbrächen. Das könne passieren, wenn sie von einem Hund erschreckt würden. Die Nachbarn baten ihn aber, die Glocken abzunehmen. Das Gebimmel raube ihnen den Schlaf. Gemäss Urteil von Anfang August war die Reaktion des Bauern die, dass er den Kühen seither nun auch vor den Alp-Monaten Glocken umhängt - und neu auch jenen, die das ganze Jahr über im Zürcher Oberland auf der Weide bleiben. Die Begründung, dass der Bauer die Tiere besser wiederfinde, liessen die Richter nicht gelten. Es komme doch sehr selten vor, dass ein Hund nachts auf eine Kuhweide eindränge und die Tiere erschrecke.
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