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Ständeratskommission schraubt an Reform der Altersvorsorge

Bern - Die Reform der Altersvorsorge hat eine erste wichtige Hürde genommen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) hat zwar hier und dort an der Vorlage geschraubt, Ziel und Stossrichtung aber beibehalten.

fest / Quelle: sda / Montag, 17. August 2015 / 14:26 h

Dazu gehört insbesondere die Absicht des Bundesrats, die Probleme von AHV und beruflicher Vorsorge gemeinsam zu lösen. Gleichzeitig will die Regierung das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten. Nach rund 45 Stunden Beratung und einer dreitägigen Marathonsitzung Anfang August ist die Kommission immer noch auf diesem Kurs, und das in grosser Einmütigkeit: Sie stimmte der Vorlage am Schluss ohne Gegenstimme zu, vier Mitglieder enthielten sich.

Vorlage im Gleichgewicht

Der SGK ist es offenbar gelungen, die Reform im Gleichgewicht zu halten. Zudem bleibt sie mit ihrem Entscheid bei der Paketlösung. In einigen wichtigen Punkten will die Kommission die Vorschläge des Bundesrats jedoch abändern. Vor allem soll die Mehrwertsteuer nur um 1 statt um 1,5 Prozent angehoben werden, und dies auch noch anders gestaffelt als vom Bundesrat vorgeschlagen.

Der AHV soll aber der volle Ertrag des Demografieprozents zukommen. Zudem soll der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen von 19,55 auf 18 Prozent gesenkt werden.

Diese beiden Massnahmen bringen der AHV zwar über 700 Millionen Franken zusätzlich, bedeuten für den Bund aber eine beträchtliche Belastung. Es sei jedoch nie das Ziel gewesen, aus der Reform der Altersvorsorge eine Sparvorlage für den Bund zu machen, erklärte SGK-Vizepräsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Montag vor den Bundeshausmedien.

Der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre stimmte die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen zu. Die Anpassung soll aber nicht innerhalb von sechs, sondern innerhalb von vier Jahren vollzogen werden. Ziel sei es, bei der AHV möglichst rasch einen positiven Effekt zu haben, sagte Kommissionspräsidentin Liliane Maury Pasquier (SP/GE). Mit einer Flexibilisierung soll die Rente zwischen dem 62. und dem 70. Altersjahr bezogen werden können.

Keine Witwendiskussion

Um die Vorlage nicht zu gefährden, lehnte die Kommission die Vorschläge des Bundesrats zu den Hinterlassenenrenten mit 8 zu 5 Stimmen ab.



Am Schluss habe man sich auf ein ausgewogenes Ergebnis einigen können. /

Der Bundesrat möchte nur jenen Frauen eine AHV-Witwenrente zugestehen, die im Zeitpunkt der Verwitwung waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben. Witwen- und Waisenrenten sollen ausserdem reduziert werden.

Insgesamt hätte das Einsparungen von 340 Millionen Franken gebracht. Dadurch werde jedoch eine Diskussion ausgelöst, die sich nicht rechtfertige, sagte Schwaller. "Wir wollen keine Witwendiskussion führen."

Der schrittweisen Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent stimmte die Kommission zu. Bei den Massnahmen, mit welchen das Leistungsniveau erhalten werden sollen, brachte sie aber einige bedeutende Änderungen an.

Insbesondere sollen die tieferen Renten der 2. Säule teilweise über höhere AHV-Renten ausgeglichen werden: Neurenten sollen um 70 Franken erhöht werden, der Plafond für Ehepaarrenten von 150 auf 155 Prozent, was bis zu 226 Franken pro Monat mehr bedeutet. Finanziert werden soll dies mit zusätzlichen 0,3 Lohnprozenten, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig getragen würden.

Koordinationsabzug bleibt

Den Vorschlag des Bundesrats, den Koordinationsabzug abzuschaffen, lehnt die Kommission ab. Der nicht versicherte Teil des AHV-Lohns soll nur leicht gesenkt werden. Bei der gänzlichen Abschaffung wäre die Belastung sehr viel grösser, vor allem für tiefere Einkommen, sagte Schwaller.

Arbeitnehmende sollen schon mit 21 Jahren und nicht erst mit 25 Jahren zu sparen beginnen für die Pensionskasse. Zudem will die Kommission die Altersgutschriften der 35- bis 54-Jährigen um 1 Prozent erhöhen. Der Bundesrat wollte diese in allen Altersgruppen senken. Eine tiefere Eintrittschwelle lehnt die SGK ab, jedoch soll bei dieser der Beschäftigungsgrad berücksichtigt werden.

Auch den Vorschlag des Bundesrats, den Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen finanziell abzufedern, soll aus der Vorlage gestrichen werden. Abgelehnt hat die Kommission zudem den Antrag, die AHV-Beiträge von Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden zu vereinheitlichen und die sinkende Beitragsskala abzuschaffen. Für die Erhöhung der Mindestquote für die Beteiligung der Versicherten am Gewinn des Versicherungsgeschäfts von 90 auf 92 gab es in der SGK ebenfalls keine Mehrheit.

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