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Dieudonnés Klage abgewiesenStrassburg - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen.kris / Quelle: sda / Dienstag, 10. November 2015 / 15:24 h
Dieudonné war von der Justiz in Frankreich zu einer Geldstrafe von 10'000 Euro wegen rassistischer Beleidigung verurteilt worden, weil er den Holocaust-Leugner Robert Faurisson zu einer Show auf die Bühne geladen hatte. Das Gericht in Strassburg erklärte am Dienstag, es schütze keine Aufführungen, die den Holocaust leugnen und Antisemitismus verbreiten.
Dieudonné hatte dies als Verletzung der Meinungsfreiheit gewertet und Klage beim EGMR eingereicht.
Das Gericht entschied gegen den französischen Komiker. /
![]() Das Gericht erklärte nun aber, der Auftritt von Faurisson am 26. Dezember 2008 sei keine «satirische oder provokative Show» gewesen, sondern «eine Demonstration des Hasses und des Antisemitismus» sowie die «Infragestellung des Holocaust». Eine derartige Demonstration des Hasses, die unter dem Mantel einer künstlerischen Aufführung erfolge, sei ebenso gefährlich wie ein Frontalangriff auf die Juden und den Holocaust, urteilte das Gericht. Rassistische Äusserungen Der frühere Literaturprofessor Faurisson bestreitet die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern. Der Komiker Dieudonné sorgt seit Jahren mit seinen antisemitischen und rassistischen Äusserungen für Kontroversen in Frankreich und wurde deshalb bereits wiederholt zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Er erfand auch den sogenannten Quenelle-Gruss, der an den Hitler-Gruss erinnert.
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