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Der Stopp für Ärzte aus dem Ausland soll weiter gelten

Bern - Der Zulassungsstopp für Ärzte wird noch einmal für drei Jahre verlängert. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch damit einverstanden erklärt. So will er verhindern, dass die Zahl der Spezialärzte sprunghaft ansteigt.

kjc / Quelle: sda / Mittwoch, 27. April 2016 / 11:56 h

Das Provisorium dauert mit Unterbrüchen nun schon seit 2001. Es erlaubt den Kantonen, die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig zu machen. Damit wird vor allem der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland eingedämmt: Mediziner, die drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben - beispielsweise während ihrer Assistenzzeit - benötigen keinen Bedürfnisnachweis. Für die neue Mehrheit im Nationalrat ist dieser Zulassungsstopp für ausländische Ärzte nicht der Weisheit letzter Schluss: Als dauerhafte Lösung scheiterte er letzten Dezember am geschlossenen Widerstand von SVP und FDP. Ohne neue Regelung würde das heutige Regime Ende Juni 2016 auslaufen.

Das will der Nationalrat nicht riskieren. Eine vorübergehende Aufhebung der Zulassungsbeschränkung hatte 2012 zu einem sprunghaften Anstieg der Spezialärzte angeführt. In Genf beispielsweise gab es nahezu dreimal mehr Gesuche für Praxiseröffnungen. Eine erneute unkontrollierte Zuwanderung würde zu Kostensteigerungen ohne Mehrwert führen, warnte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG).

Die Gesundheitskommissionen beider Räte haben darum vorgeschlagen, den Zulassungsstopp noch einmal um bis zu drei Jahre zu verlängern. Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 177 zu 7 Stimmen gut. Damit hat der Bundesrat Zeit, Alternativen auszuarbeiten.



Mediziner, die drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, benötigen keinen Bedürfnisnachweis. (Symbolbild) /

Den Auftrag dazu haben ihm die Räte schon erteilt.

Unterschiedliche Vorstellungen

Ein konkreter Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch: Um der hohen Ärztedichte beizukommen, sollen die Preise regional abgestuft werden. Mediziner in Gebieten mit hoher Ärztedichte würden für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten als in Gebieten mit wenig Konkurrenz. Auch qualitative Kriterien könnten eine Rolle spielen. Eine entsprechende Motion seiner Gesundheitskommission hat der Nationalrat im März angenommen.

Weiterhin nicht mehrheitsfähig sein dürfte die Forderung der SVP, den Vertragszwang aufzuheben. Krankenkassen wären dann nicht mehr verpflichtet, die Leistungen aller zugelassenen Ärzte abzurechnen. Nur mehr Wettbewerb werde zu mehr Qualität führen, sagte Sebastian Frehner (BS) dazu.

Mangels rasch verfügbarer Alternativen stimmten SVP und FDP der vorübergehenden Verlängerung der Lösung mehrheitlich zu. Einzelne Mitglieder der beiden Fraktionen stellten sich allerdings quer. Ein untaugliches Instrument werde nicht besser, wenn man es immer wieder verlängere, erklärte Regine Sauter (FDP/ZH).

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Eine Standesinitiative aus Genf lehnte der Nationalrat ab. Mit dieser wollte der Kanton erreichen, dass die Kantone selber eine Planung für die Eröffnung neuer Arztpraxen erstellen dürfen.

 


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