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Pfleger dürfen nicht mit Krankenkassen abrechnen

Bern - Pflegefachpersonen dürfen auch künftig nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Der Nationalrat hat sich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Der Verband der Pflegerinnen und Pfleger will nun eine Volksinitiative lancieren.

bg / Quelle: sda / Mittwoch, 27. April 2016 / 12:11 h

Das Ziel stiess im Nationalrat auf breite Zustimmung: Der Pflegeberuf sollte attraktiver werden, damit der steigende Pflegebedarf gedeckt werden kann.

Die konkreten Gesetzesänderungen waren jedoch umstritten. Mit 118 zu 67 Stimmen beschloss der Rat am Mittwoch, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ist der Gesetzesentwurf vom Tisch. Zu Fall brachte ihn eine Allianz von SVP und SP.

Die nationalrätliche Gesundheitskommission hatte vorgeschlagen, dass Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen Grundpflegeleistungen ohne die Anordnung eines Arztes auf Kosten der Krankenversicherung durchführen dürfen.

Vertrag als Voraussetzung

Die neue Regelung sollte jedoch auf sechs Jahre befristet werden. Zudem sollten Pflegefachpersonen nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben.

Diese Einschränkungen hatte die Gesundheitskommission nach der Vernehmlassung vorgeschlagen. Sie wollte damit der Befürchtung entgegen treten, die Änderung könnte zu einer Mengenausweitung und somit zu Mehrkosten führen. Nun führten die Bestimmungen aber dazu, dass das Gesetz keine Mehrheit mehr fand, weil sich neben der SVP auch die SP dagegen stellte.

Steigende Kosten

Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der SVP warnten vor höheren Kosten und steigenden Krankenkassenprämien. Die Ansprüche an das Gesundheitswesen seien heute schon sehr hoch, sagte Verena Herzog (SVP/TG). "Je höher das Angebot an Leistungen, desto höher die Nachfrage." Das stetige Wachstum der Kosten müsse gebremst werden.

Die SP wiederum störte sich daran, dass die Krankenkassen die Wahl hätten, mit welchen Pflegefachpersonen sie Verträge abschliessen, wie Jean-François Steiert (SP/FR) erklärte. Sie sah darin einen ersten Schritt zur generellen Aufhebung des Vertragszwangs.

Auch Bundesrat warnt vor Kosten

Auch der Bundesrat stellte sich gegen die geplante Gesetzesänderung. Er befürchtet Fehlanreize, zusätzlich erbrachte Leistungen und höhere Kosten.



Der Pflegebedarf wird in den nächsten Jahren zunehmen. (Symbolbild) /

Wenn beispielsweise nach Stunden abgerechnet werde, gebe es einen finanziellen Anreiz, möglichst viele Leistungen zu erbringen, schrieb er in seiner Stellungnahme.

Gesundheitsminister Alain Berset sprach im Rat von einem "grundlegenden Systemwechsel", dessen Folgen schwer abzuschätzen wären. Nach Ansicht des Bundesrats könnte der Systemwechsel präjudizierende Wirkung haben: Andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie Ergo- oder Physiotherapeuten könnten dieselben Bedingungen fordern.

Zahl der Abschlüsse gestiegen

Berset erinnerte auch an die bereits ergriffenen Massnahmen. Der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe habe gezeigt, dass die Attraktivität und die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich in den letzten Jahren bereits gestiegen seien.

Weitere Massnahmen zur Stärkung der Pflege seien geplant, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz. Die koordinierte Versorgung werde mit konkreten Projekten gestärkt.

Weg vom Hilfsberuf

Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen vergeblich auf die Alterung der Bevölkerung hin. Der Pflegebedarf werde zunehmen, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). "Die Pflege muss weg vom Hilfsberuf." Mit der Änderung könnten administrative Leerläufe vermieden werden.

Der Gesetzesentwurf ging auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Berner SVP-Nationalrats Rudolf Joder zurück. Er hatte mit seinem Vorstoss auf den steigenden Pflegebedarf und die prekäre Personalsituation in Spitälern und Pflegeeinrichtungen reagiert.

Pflegefachpersonen planen Volksinitiative

Die Pflegefachpersonen hatten den Vorstoss begrüsst, zeigten sich jedoch von der geplanten Umsetzung enttäuscht. Es drohe die Gefahr, dass die Kernanliegen gar nicht erfüllt würden, kritisierte der Berufsverband der Pflegefachleute (SBK).

"Wir haben das Vertrauen in die Politik in dieser Sache verloren", sagte SBK-Präsidentin Helena Zaugg an einer Medienkonferenz im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen. Der Verband ziehe eine Volksinitiative in Betracht.

Nach dem Nein vom Mittwoch will der Berufsverband die Arbeiten an die Hand nehmen, wie er mittelte. Er nannte auch die Eckpunkte der Volksinitiative. Demnach soll der eigenverantwortliche Beitrag der Pflege in der Gesundheitsversorgung anerkannt werden. Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert werden.

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