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Härtere Strafen für Euro-SchuldnerLuxemburg - Defizitsünder in der EU werden künftig härter angepackt. Die EU-Finanzminister stimmten am Dienstag bei ihrem Ratstreffen der Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu. In Kraft treten soll das Gesetzespaket bis Anfang 2012.dyn / Quelle: sda / Dienstag, 4. Oktober 2011 / 14:57 h
Ein Jahr hat das Ringen um einen schärferen EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt gedauert. Ende September sagte das EU-Parlament Ja zu dem Gesetzespaket, das in Brüssel auch «Sixpack» genannt wird.
Die Finanzminister hatten das Stabilisierungspaket bereits Mitte September gutgeheissen. Am Dienstag erfolgte nun beim EU-Finanzministerrat in Luxemburg noch die offizielle Zustimmung.
Bis zum nächsten Finanzministerrat am 8. November sollen die juristisch bereinigten Text in allen 23 EU-Amtssprachen vorliegen. Damit dürfte einem Inkraft-Treten der Regeln Ende 2011 oder Anfang 2012 nichts mehr im Weg stehen.
«Automatischere» Sanktionen Beim «Sixpack» geht es vor allem um eine bessere Haushaltskontrolle, die Bekämpfung makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Defizitverfahren gegen Sünder. Für die Euro-Staaten sind dabei schärfere Sanktionen vorgesehen.Mit Bussen will die EU künftig einzelne Staaten zu einem besseren Haushalt erziehen. /
Diese Sanktionen sollen von der EU-Kommission «automatischer» als bisher ausgesprochen werden können. Sie gelten als «akzeptiert», sofern sich nicht eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Defizitverfahren können nicht mehr nur dann eingeleitet werden, wenn ein Staat die Defizitgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) überschreitet. Die Kommission kann neu auch einschreiten, wenn die gesamte Staatsverschuldung über 60 Prozent liegt. Sobald eines der 17 Euro-Länder einem Defizitverfahren unterzogen wird, kann die EU-Kommission eine nicht verzinste Einlage in der Höhe von 0,2 Prozent des BIP einziehen. Bussen Das Geld kann als Strafe einbehalten werden, wenn das verwarnte Land die Empfehlungen der Kommission zur Defizitreduktion nicht befolgt. Das Bussen-Geld fliesst dann in den aktuellen Euro-Rettungsschirm (EFSF), später in den permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Möglich ist künftig auch ein Verfahren «wegen exzessiver makroökonomischer Ungleichgewichte». Das kann die EU-Kommission einleiten, wenn EU-Länder bei gewissen wichtigen Wirtschaftsangaben stark von anderen Mitgliedstaaten abweichen.
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