|
||||||
|
||||||
|
|
Kruzifix-Gegner Abgottspon erhält vor Gericht RechtSitten - Ein Walliser Lehrer, der kein Kruzifix im Schulzimmer haben wollte, ist von der Schulgemeinde Stalden zu Unrecht fristlos entlassen worden. Das Walliser Kantonsgericht hat die Beschwerde des Lehrers gutgeheissen, wie es am Donnerstag mitteilte.knob / Quelle: sda / Donnerstag, 15. November 2012 / 12:43 h
Der Lehrer Valentin Abgottspon war von der Regionalschule Stalden im Herbst 2010 fristlos entlassen worden. Er stellte sich auf den Standpunkt, dieser Entscheid sei unter anderem deswegen erfolgt, weil er sich geweigert habe, ein Kruzifix in seinem Klassenzimmer wieder aufzuhängen.
Die Regionalschule hingegen rechtfertigte die fristlose Entlassung mit weiterem Fehlverhalten des Lehrers, unter anderem wegen mangelnden Respekts gegenüber den Vorgesetzten sowie fehlender Qualifikationen.
Der Walliser Staatsrat hatte die fristlose Entlassung im August 2011 geschützt. Dagegen reichte Abgottspon eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Walliser Kantonsgericht ein. Dieses hiess die Beschwerde nun gut.
Keine Stellungnahme zu Kruzifixen Zur Frage der Rechtmässigkeit von Kruzifixen in Klassenzimmern öffentlicher Schulen musste das Kantonsgericht nicht abschliessend Stellung nehmen. Im Zentrum des Streites steht ein Kruzifix. (Symbolbild) /
Es verwies aber auf den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. März 2011, in dem dieser klar festgehalten habe, dass Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen oder auch an anderen öffentlichen Orten Italiens keine Grundrechte verletzten. Im vorliegenden Fall konzentrierte sich das Kantonsgericht laut eigenen Angaben auf die Beurteilung des Verhaltens der Parteien und auf die Frage nach der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung. Hierzu hält das Gericht fest, dass nur ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten eine fristlose Auflösung des Angestelltenverhältnisses rechtfertige. Kein Anspruch auf Wiederanstellung «Das Kantonsgericht vermochte das Fehlverhalten, das dem Lehrer zum Vorwurf gemacht wurde, nicht als dermassen schwerwiegend zu qualifizieren, dass es eine fristlose Entlassung ohne Abmahnung gerechtfertigt hätte», heisst es im Urteil. Überdies sei Abgottspon vor dem Entlassungsentscheid nicht angehört worden. Dies stelle eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Das Kantonsgericht weist gleichzeitig aber daraufhin, dass entlassene Angestellte für den Fall, dass sie mit den Beschwerden gegen ihre Entlassung obsiegen, gemäss Personalgesetz keinen Anspruch auf Weiter- oder Wiederbeschäftigung haben.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|