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Herzliche Spenden

Im Nationalrat wurde der Vorschlag eingebracht, beim Organspendegesetz von der Zustimmungs- zu Widerspruchslösung zu wechseln. Die Reaktionen waren heftig: Menschenrechte würden so tangiert und ethische Grenzen überschritten. Das eigentliche Problem wurde hingegen nur gestreift.

Patrik Etschmayer / Quelle: news.ch / Mittwoch, 18. September 2013 / 14:50 h

Pro Jahr sterben in der Schweiz je nach Quelle zwischen 50 und 100 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Manche Politiker haben hier einen Missstand entdeckt und sehen dessen Quelle im System, dass in der Schweiz benutzt wird. Um von vornherein als Organspender in Frage zu kommen, muss man einen Organspendeausweis haben und darauf vermerken, dass im Todesfall die Organe entnommen werden dürfen. Vermerkt man auf dem Ausweis, dass es keinen Wunsch gibt, seine Organe nach dem Ableben auf die Reise zu anderen Menschen zu schicken, ist die Sache auch erledigt und es geht inklusive Leber, Niere, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse, Hornhaut, Lunge und Dünndarm ab zum Bestatter. Leider ist es meist nicht so einfach. Denn meistens bleibt es an den Angehörigen hängen, zu entscheiden, was mit den Organen passiert, da die wenigsten einen Organspendeausweis bei sich haben. Und das ist nicht wirklich gut. Nicht weil Angehörige ausser Stande wären, gut und im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden, sondern weil diese Frage vielfach gestellt werden muss, während die Trauernden noch dabei sind, zu versuchen, den soeben erlebten Verlust zu verarbeiten. Viele potentielle Organspender sind Opfer unerwarteter Ereignisse: Unfälle, Schlaganfälle, Herzattacken. Die meisten sind nicht mehr ansprechbar und die Zeit bis zu ihrem Tod kann meist nur noch durch lebenserhaltende Massnahmen verlängert werden. Die Angehörigen sind dann mit dem, was gemeinhin «Apparatemedizin» bezeichnet wird, konfrontiert, und zwar im schlimmsten Sinne. Einen Sohn, eine Schwester oder den Vater so zu sehen, ist schlimm genug. Zu wissen, dass man diese Person bald schon nicht mehr sehen, ihre Stimme nie mehr hören wird, ist schlimm genug. So schnell und solch tragischen Umständen Abschied zu nehmen, ist fast unmöglich. Und dann wird man noch gefragt, ob es denn in Ordnung wäre, wenn man doch bitte mal schnell die Organe entnehmen und die entsprechenden Massnahmen dazu treffen könnte. Und nicht morgen oder nächste Woche, sondern in der nächsten Stunde. Es wundert einen nicht, dass in diesen Stunden viele Angehörigen laut und deutlich «nein» sagen. Selbst wenn sie eigentlich dafür wären. Der Stress ist einfach zu gross, eine solche Entscheidung unter Zeitdruck zu machen. Und so stirbt nicht nur eine Person, sondern es verlieren womöglich zwei oder drei andere ihr Leben. Ohne dass jemand schuld ist.



Niere vor der Transplantation. /

Doch die Ablehnungslösung, die nun vorgeschlagen ist, würde vermutlich nur wenige Organe mehr in die Operationssäle bringen, denn auch hier hätten die Angehörigen noch ein gewichtiges Wort mit zu reden, denn keine Willensäusserung bleibt keine Willensäusserung. Was uns zu dem eigentlichen Problem bringt: Viel zu wenige Menschen befassen sich überhaupt mit der Frage, denn wer denkt schon gerne an das Sterben, daran, dass wir irgendwann nicht mehr sind? Sicher, es weiss jeder. Und doch sterben immer nur die anderen. Kaum einer, der einen Autounfall hat, vom Baugerüst fällt oder einen Hirnschlag erleidet, steht am morgen mit dem Gedanken auf, «he, heute erwischt's mich!» Doch irgend jemanden erwischt es eben doch. Wer seinen Angehörigen am Sterbebett nicht noch die Fragen der Transplantationsmediziner zumuten will, sollte einfach einen entsprechenden Ausweis ausdrucken und das ankreuzen, was mit seinem Körper passieren soll. Es wäre natürlich eine Variante, im Krankenversicherungsausweis (denn der kommt ja immer wieder neu, sollte man seine Meinung wechseln), einfach alle diese Frage beantworten zu lassen. Dabei scheint das Argument der Medizin-Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle in einem Tagi Interview, dass weniger gebildete Schichten quasi zu blöd seien, über eine solche Frage zu entscheiden (sie hat es natürlich wesentlich euphemistischer formuliert), ziemlich anmassend. Warum sich Leute ohne Sekundarschulabschluss keine tauglichen Gedanken über den Tod und was mit ihren Organen nach dem Ableben passieren sollte, machen können, leuchtet nicht ein, aber vielleicht ist der Autor einfach zu dumm dafür. Denn dies ist ein Gesellschaftsproblem: In einer Welt, wo der Tod als etwas ausgelagert wird, das im Leben nichts zu suchen hat, wird jede Konfrontation mit diesem vermieden. Und weitab vom Ableben ist die Vorstellung, dass seinem Körper, ja, jenem in dem man jetzt atmet, verdaut und denkt, Organe entnommen werden, fremdartig, wenn nicht gar erschreckend. Doch ist es zu viel verlangt, sich zu entscheiden? Sollte es eigentlich nicht sein. Denn ebenso gut, wie das Opfer eines Unfalls, könnte man auch jenes einer heimtückischen Krankheit werden, eines Herzfehlers, einer versagenden Niere, einer Lungenkrankheit oder eines anderen Leidens, das nach einem Spenderorgan verlangt. Jene Personen, die in einer solchen Situation kein Spenderorgan wünschen, die auf eine Wunderheilung setzen oder stoisch auf ihren Tod zu warten gewillt sind, sollen und können auch ganz klar ein nein auf den Spenderausweis setzen. Alle, die ein Spenderorgan akzeptieren würden, sollten dagegen das Ja ankreuzen. Denn wer allenfalls gern ein Herz hätte, sollte auch gewillt sein, das eigene zu spenden. Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die gespendeten Organe fair und unparteiisch jenen Menschen zugesprochen werden, die sie zu diesem Zeitpunkt am nötigsten haben. Skandale wie in Deutschland, wo in einzelnen Kliniken bestechliche Ärzte die Transplantationslisten manipulierten und so Leuten Organe vorenthielten, die sie am dringendsten brauchten und diesen so sogar das Leben kosteten, müssen unter allen Umständen verhindert, ansonsten schonungslos aufgeklärt und hart bestraft werden. Ebenso ist es unerlässlich, dass den Angehörigen - ganz egal, ob eine Zustimmung des Verstorbenen vorliegt oder nicht - so pietätvoll wie möglich das Vorgehen erläutert wird. Nicht alle Mediziner scheinen diese Fähigkeit zu besitzen und scheinen nicht zu bedenken, dass ein unwürdiges benehmen so manchen potentiellen Organspender davor zurückschrecken lässt, seinen Angehörigen dies zuzumuten. Das sogenannte Opt-Out-Modell, das jetzt im Nationalrat vorgeschlagen wurde (und das der Bundesrat im Frühling in einem Bericht zum Transplantationsgesetz abgelehnt hat) kann daher kaum die Lösung sein. Nicht weil es an sich schlecht wäre, sondern weil es nicht das eigentliche Problem anspricht und für sich allein keine grossen Veränderungen bringen dürfte. Zusammen mit einer offensiven Aufklärung und Transparenzkampagne wäre die Zwangskonfrontation mit dieser Frage - nicht zuletzt aus Rücksicht gegenüber den Angehörigen - vielleicht das Beste für Alle. Denn seien wir ehrlich: Es schadet nicht, sich wenigstens einmal solche Gedanken machen zu müssen und dann auch die Frage ganz für sich zu beantworten, ob man eine sprichwörtlich herzliche Spenden machen will oder nicht, sollte es einmal soweit sein.

Links zum Artikel:

Homepage von Swisstransplant Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.


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