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(Un)Sichtbarkeit von Frauen

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt das Burka- und Niqab-Verbot. Zwei Richterinnen gaben sich in Strassburg kämpferisch und stimmten dagegen, besorgt um das Wohl der ca. 4000 Burka- und Niqab-Trägerinnen in Frankreich. Die würden - gemäss Aussagen der Richterinnen Nussberger und Jäderblom - nun überhaupt nicht mehr ausgehen und so käme das Urteil dem Ziel «unterdrückten Frauen zu helfen» kaum näher.

Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 2. Juli 2014 / 14:20 h

Hannah Arendt erklärt in ihrer Vorlesung «Über das Böse» wie die Verwirrung in medialen und rechtlichen Debatten die klare Haltung, die das Böse vermeiden kann und dem Recht zum Durchbruch hilft, ins Absurde drängt. Genau dies geschieht in der Burka-Debatte. Kein Mensch wird behaupten wollen, dass ein Burka-Verbot «unterdrückten Frauen» helfen solle. Das war nie die Intention dieses Verbotes. Überhaupt ist das Konzept spannend: Wann, bitte sehr, wurde schon jemals via Recht «unterdrückten Frauen» geholfen? Dieses Rechtsverständnis verursacht Übelkeit. Bei Gleichheitsfragen geht es nicht um den «Schutz der Frauen», sondern um die Selbstverständlichkeit,

dass Frauen auch Menschen

sind. Wenn Frauen das Recht auf ein eigenes Bankkonto, auf einen eigenen Beruf, auf die Hälfte des gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögens während einer Ehe haben, ist dieses Recht dann «die Hilfe für unterdrückte Frauen»? Es geht um Recht und nicht um Hilfe. Die deutsche und die schwedische Richterin haben sich in ihrer Argumentation einer irren Lehre verschrieben, die in den deutschen und deutschschweizerischen Medien offenbar Religion ist, nämlich, dass Gerechtigkeit für Frauen mit «Privilegierung von Frauen» gleichgesetzt werden muss. Deshalb fragte die Arena-Moderatorin Sonja Hasler anlässlich des 40jährigen Jubiläums des schweizerischen Frauenstimmrechts auch: «Sind es jetzt die Männer, die unter die Räder kommen?» grad so als wäre die Einführung des Menschen- und Grundrechts für Frauen eine «Bevorzugung» von Frauen gewesen. Wenn ausgerechnet die weiblichen Richterinnen in klassischen Gleichstellungsfragen mit «unterdrückten Frauen» argumentieren, könnten einige kritische Geister mit Fug und Recht einwerfen, dass es vielleicht doch keine so gute Idee ist, Frauen studieren zu lassen (ganz schwarzen Ironiedetektor einschalten, bitte). Denn oft sind es sogenannte Feministinnen und linke Männer, die den Unterschied zwischen öffentlich und privat, zwischen Recht und Unrecht total pervertieren. Es geht um Recht und nicht um Hilfe, Schutz von Minderheiten oder sonst irgendwelcher absurder Begründungen. Als Bürgerin weiblichen Geschlechts ist es mir völlig egal, was Private miteinander treiben, wie sie sich kleiden, schlagen oder geschlagen werden etc. solange sie dies unter Erwachsenen und im PRIVATBEREICH tun. Für den öffentlichen Raum gelten aber andere Regeln. Wenn der Schutz einer Minderheit das Gleichstellungsgebot, das es in jeder europäischen Verfassung gibt, aufs gröbste verletzt, ist die Ausgangslage klar. Da müssen die obersten Gerichte den Grundrechten zur Verwirklichung verhelfen. Mein geschätzter Kollege Philipp Meier meinte einmal: «Die Silikonbrust ist die Burka des Westens.» Im Kern geht es um die Sichtbarkeit von Frauen als gleichwertige Bürger und Menschen. Ich schreibe extra nicht Bürgerinnen, weil das -innen schon auf das nicht-gleichgestellte verweist. Die Burka und der Niqab sind momentan neben der völligen entblössten Ware Frau das sichtbarste, verletzendste Zeichen für Frauen und Mädchen. Frauen werden überall unsichtbar gemacht. Bei der Burka ist es offensichtlich, bei der würdelosen Entblössung wahrscheinlich erst auf zweiten Blick.



Auch ihr ging es um Rechte als Mensch und nicht um Priviligierung als Frau: Verhaftete Frauenrechtlerin in London vor genau 100 Jahren. /

Angesichts der Verletzbarkeit jeder Frau - egal ob verschleiert oder nicht - ist es übrigens verständlich, dass viele Frauen sich gerne verschleiern oder entblössen. Die Frage zwischen Haben oder Sein, d.h. den Regeln der Gesellschaft folgen und sie verinnerlichen und so ein anständiges Leben zu führen oder eigenen Stimmen, Urteilskraft und Impuls zu folgen, wird von einer Mehrheit verständlicherweise immer zugunsten der Habenseite bejaht (frau verschleiert oder entblösst sich - manchmal sogar beides in einem). Doch glücklicherweise haben wir wenigstens teilweise ein Rechtssystem, das auch den paar wenigen und mutigen Seins-Menschen (und sogar solchen weiblichen Geschlechts) auch Rechte zugesteht, die gegen die Habenden immer wieder verteidigt werden können. Deshalb sind die Kommentare zum Strassburger Urteil ebenso absurd wie das Burka und Niqab-Verbot, das dennoch wichtig und entscheidend ist. Widerspreche ich mir hier selber? Als Bürgerin in Europa habe ich das Recht, mir meine Würde und mein Recht vom Staat schützen zu lassen. Wenn Menschen klare und deutliche Symbole gegen die menschliche Würde und gegen menschliche Grundrechte in der Öffentlichkeit propagieren, muss mir der Staat mein Recht gegen die Verletzung meiner Rechte garantieren. So einfach ist das. Das Burka- und Niqab-Verbot ist kein Diktum gegen eine Religion, sondern die Rechtsdurchsetzung der bürgerlichen Grundrechte. Wenn Heribert Prantl absurderweise schreibt: «Die Bestrafung der Frauen, die den Ganzkörperschleier, also eine Burka tragen, ist eine Form der staatlichen Gewalt», dann vergisst er, dass die Frauen mit Ganzkörperschleier eine privaten Gewaltakt gegen die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung von Mann und Frau begehen. Ebenso übrigens wenn ein Werbeplakat die Entwürdigung des Menschen verkauft. Es geht nicht um die «gewaltsame Entschleierung», sondern um die rechtliche Verwirklichung der Gleichzeit zwischen Mann und Frau im öffentlichen Raum. Genauso wie es im Werbeplakat nicht um ein

Verbot

sexistischer Werbung, sondern um die

Durchsetzung

der bürgerlichen Rechte geht. Schade, dass die Richter in Strassburg in ihren Begründungen, u.a. die «Pflicht zum Gesicht zeigen» die klassische und rechtlich wasserdichte Argumentation, nämlich dass das Recht auf gleiche Rechte über allen Rechten stehen

muss

, vergessen haben. Was Richter übrigens bei sogenannten Frauenfragen oft tun, weil sich das Prinzip: Frau gleich Bürger und Mensch auch nach über 200 Jahren Kampf nicht wirklich durchgesetzt hat. Ganz grundsätzlich hatte Frankreich aber gut damit getan, die Frauen- und Menschenrechte in einem Gesetz mal grundsätzlich so zu definieren, so dass das Burka- und Niqab-Verbot automatisch gewesen wäre. Dass Frankreich dies nicht tat, ist verständlich. Denn die rechtliche Durchsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes von Mann und Frau hätte wahrlich grosse Konsequenzen für die ganze Gesellschaft. Doch ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass in sogenannten Frauenfragen nie mehr «Schutz» formuliert wird, sondern endlich Recht und Gerechtigkeit gesprochen werden. Und zwar für Frauen und Männer als Bürger und Menschen. Dann könnte beispielsweise die Burka mit dem Hinweis auf Religionsfreiheit locker in der Öffentlichkeit und ohne Probleme getragen werden...von Männern.

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