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Bill Gates legt Beschwerde ein nach UEK-UrteilKirkland - Die Stiftung von Bill und Melinda Gates und die Beteiligungsgesellschaft Cascade wollen das Urteil der Übernahmekommission (UEK) im Sika-Streit anfechten. Die Gültigkeit der Opting-Out Klausel soll von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) überprüft werden.flok / Quelle: sda / Donnerstag, 2. April 2015 / 23:11 h
Man sei mit der Argumentation und der Schlussfolgerung der UEK nicht einverstanden und werde bei der Finma gegen den Entscheid Einspruch einlegen, heisst es in einer Mitteilung von Cascade und Gates Foundation.
Die Finma ist die erste Beschwerdeinstanz der UEK. Diese hatte am Mittwoch entschieden, dass die in den Sika-Statuten festgehaltene Opting-Out-Klausel auch im Fall der geplanten Transaktion der Erbenfamilie an den französischen Konzern Saint-Gobain gültig ist.
Gesuch Anfang März Einen Entscheid der UEK notwendig gemacht haben die Stiftung von Bill und Melinda Gates und die Beteiligungsgesellschaft Cascade. Anfang März hatte Gates ein Gesuch gestellt, wonach die UEK feststellen soll, ob Saint-Gobain zu einem öffentlichen Kaufangebot an alle Publikumsaktionäre verpflichtet sei. /
Durch diese hält Gates seit längerem 3 Prozent der Sika-Stimmrechte. Anfang März hatte Gates ein Gesuch gestellt, wonach die UEK feststellen soll, ob Saint-Gobain zu einem öffentlichen Kaufangebot an alle Publikumsaktionäre verpflichtet sei. Dieses Gesuch hatte die UEK aber abgewiesen und damit die Gültigkeit der Opting-Out-Klausel präzisiert. Demnach wäre es legal, dass Saint-Gobain mit nur 16 Prozent der Kapitalanteile 52 Prozent der Stimmenanteile kaufen und so die Kontrolle über die ganze Sika erlangen kann.
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