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Abstimmungsbeschwerden gegen E-Pass abgewiesenSchwyz - Der Schwyzer Regierungsrat hat die 73 Beschwerden abgewiesen, die gegen das Abstimmungsergebnis über die biometrischen Pässe eingegangen sind. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.ht / Quelle: sda / Freitag, 29. Mai 2009 / 09:15 h
Die Einführung des neuen biometrischen Passes war am 17. Mai mit 50,1 Prozent der Stimmen sehr knapp gutgeheissen worden. Der Unterschied betrug schweizweit 5504 Stimmen.
Die Differenz zwischen Ja- und Nein-Voten betrug nur gerade 5000 Stimmen. / Foto: Heike Grasser ex-press.ch
Die Kantone wurden darauf - organisiert - mit Abstimmungsbeschwerden eingedeckt. Der Schwyzer Regierungsrat begründet in einer Mitteilung die Ablehnung der Beschwerden damit, dass in diesen keine Unregelmässigkeiten behauptet worden seien. Es sei nur auf die theoretische Möglichkeit von Unregelmässigkeiten hingewiesen worden. Auch sei die knappe Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen allein noch kein Grund, die abgegebenen Stimmen nachzuzählen.
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