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Krankenkassen erhalten schnelle Einsicht in DiagnoseBern - Die Krankenkassen erhalten ein neues Instrument zur Kontrolle der Spitalkosten. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen Krankenhäuser die Diagnosen von stationären Patienten grundsätzlich bereits mit der Eintrittsmeldung an die Versicherer weitergeben.tri / Quelle: sda / Montag, 8. Juni 2009 / 14:12 h
Der Krankenkassenverband Santésuisse hatte im Tarifvertrag von 2006 mit den Berner Spitälern vereinbart, dass die Krankenversicherer bereits mit der Eintrittsmeldung systematisch die Diagnose der stationären Patienten erhalten.
Die Daten dienen den Krankenkassen dazu, ihre Leistungspflicht sowie die Wirtschaftlichkeit der Behandlung zu prüfen. Der Berner Regierungsrat hatte der Vereinbarung die Genehmigung verwehrt, da die Kassen für ihre Prüfung nur den Behandlungsgrund (Krankheit, Unfall oder Mutterschaft) kennen müssten, nicht aber die Diagnose.
Beschwerde abgewiesen
Seien sie auf die Diagnose tatsächlich angewiesen, so könne diese auf konkretes Gesuch hin dem Vertrauensarzt des Versicherers bekannt gegeben werden.
Die Krankenversicherer erhalten bereits mit der Eintrittsmeldung systematisch die Diagnose der stationären Patienten. /
![]() Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Santésuisse nun zwar abgewiesen, im Ergebnis aber einen positiven Entscheid für die Krankenversicherer gefällt. Die Richter kommen nämlich zum Schluss, dass der systematischen Weitergabe der Diagnose bereits beim Spitaleintritt respektive bei der Rechnungsstellung von Gesetzes wegen nichts entgegen steht. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Behandlung im Einzelfall habe regelmässig bereits in diesem frühen Zeitpunkt zu erfolgen. Wenn es etwa um «heikle» Krankheiten wie psychische Erkrankungen oder Geschlechtskrankheiten gehe, dürfe die Herausgabe der Diagnose aber auch künftig nur an den Vertrauensarzt erfolgen.
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